Legalisierung von Cannabis: Lauterbach stellt Details vor

Das Bundeskabinett hat sich auf Eckpunkte für die geplante Legalisierung von Cannabis geeinigt. Details dazu stellte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin vor. Folglich sollen Kauf und Besitz von Cannabis künftig in Grenzen erlaubt sein. Ein konkreter Gesetzentwurf soll laut dem Minister erst dann ausgearbeitet werden, wenn klar sei, dass die EU keinen rechtlichen Einwand gegen die Freisetzung von Cannabis erhebe, was keineswegs sicher sei. Lauterbach sagte: „Ich denke, wir sind gut vorbereitet. Ich denke, ein Stillstand wie die Maut kommt nicht in Frage.“ Seiner Meinung nach könnte das Vorhaben der Bundesregierung „ein Modell für Europa sein“. Zum Zeitplan sagte er: „Nun, ich denke, die Legalität wird 2024 erreicht sein.“ Die Ausarbeitung des Gesetzes wird jedoch keine leichte Aufgabe sein.

Lauterbach stellte die Eckpunkte vor und sagte, die Regierung sei besorgt über eine Entkriminalisierung und einen besseren Kinder- und Jugendschutz sowie einen besseren Gesundheitsschutz. „Wir wollen klare Bedingungen schaffen, wenn dieses Gesetz verabschiedet würde, wäre es das liberalste Cannabis-Liberalisierungsprojekt in Europa“, sagte der Gesundheitsminister. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass eine vollständige Legalisierung nicht vorgesehen sei – er sprach von „engen Grenzen“. Lauterbach sagte: „Wir wollen den Markt streng regulieren, dafür sorgen, dass die Steuer nicht an Kinder und Jugendliche geht. Wir wollen den ganzen Markt kontrollieren.“ Wir haben aus schlechten Erfahrungen in den Niederlanden gelernt.

Hier ein Überblick über die Details:

  • Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig gesetzlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
  • Der Erwerb und Besitz von bis zu 20 bis 30 Gramm „Genuss-Cannabis“ zum Eigenkonsum soll ungeachtet des konkreten THC-Gehalts straffrei bleiben. Eine THC-Grenze sollte wegen zu großem Aufwand und möglicher strafrechtlicher Verfolgung vermieden werden.
  • Der private Anbau ist in begrenztem Umfang erlaubt: „drei Pflanzen mit weiblichen Blüten pro Erwachsener“. Diese sind vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
  • Der Verkauf soll in „konzessionierten Fachgeschäften“ – Zugang erst ab 18 Jahren – und ggf. in Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte ist verboten. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden kann, ist begrenzt. Zunächst wird es keinen Versandhandel geben. Der Handel ohne Erlaubnis bleibt strafbar.
  • „Aufgrund des erhöhten Risikos von Cannabis-bedingten Hirnschäden im Jugendalter“ solle geprüft werden, ob es eine THC-Obergrenze für Käufer unter 21 Jahren geben solle.
  • Neben der Umsatzsteuer ist eine eigene „Cannabissteuer“ geplant, die sich am THC-Gehalt orientiert. Ziel sei ein Endverbraucherpreis “näher am Schwarzmarktpreis”.
  • Der Verkauf von Cannabisprodukten zum Rauchen und zum Inhalieren oder Einnehmen in Form von Kapseln, Aerosolen oder Tropfen muss erlaubt sein. Sogenannte Esswaren, wie Kekse oder Bonbons mit Cannabis, zunächst nein.
  • Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsmöglichkeiten müssen ausgebaut werden. Konkret seien „niederschwellige und umfassende Frühinterventionsprogramme zur Reflexion des Konsums von Jugendlichen mit Drogenkonsum“ erforderlich, heißt es in den Eckpunkten.
  • Gleichzeitig müssen Daten zu den sozialen Auswirkungen der Cannabisfreisetzung gesammelt und analysiert werden. Nach vier Jahren müssen die Regelungen evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden, insbesondere mit dem Ziel der Gesundheit, des Kinder- und Jugendschutzes und der Verkehrssicherheit.

Die bayerische Staatsregierung ist kritisch

Unterdessen hat die bayerische Staatsregierung ihre Kritik am Projekt der Ampelkoalition bekräftigt. „Die Legalisierungspläne der Bundesregierung sind ein gefährliches Signal nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa“, sagt Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). General von Augsburg. „Cannabis hat starke Wirkungen, die Stimmung und Wahrnehmung verändern“, warnt er. Der Konsum berge “erhebliche und teilweise irreversible soziale und gesundheitliche Risiken”.

Holetschek befürchtet zudem, dass die Legalisierung in Deutschland auch Cannabis-Enthusiasten aus anderen europäischen Ländern anziehen wird. „Die Bundesregierung muss daher dafür sorgen, dass es in Deutschland keine Anreize für den Drogentourismus gibt.“

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