Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die Schweiz diskriminiert Witwen
Witwer, deren Kinder volljährig sind, erhalten keine Witwenrente. Diskriminierung, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Schweiz muss jetzt zahlen.
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Die Schweiz diskriminiert Witwen.
Große Botschaft aus Straßburg: Die Schweiz verstößt mit ihrem Witwenrentengesetz gegen das Diskriminierungsverbot. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschieden.
Konkret handelte es sich um einen Witwer aus dem Kanton Appenzell-Ausserrhoden, der nach Volljährigkeit seiner jüngsten Tochter keine Rente mehr bezog. Wäre sie eine Frau gewesen, hätte sie die Rente weiter bezogen.
Die Schweiz hatte Berufung eingelegt
In ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil stellte die Große Kammer fest, dass der Witwer nach Erreichen der Volljährigkeit des jüngsten Sohnes in der gleichen Situation sei, seinen Lebensunterhalt zu sichern wie viele Witwen. Er wurde jedoch unterschiedlich behandelt, was zusammen mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens eine Diskriminierung darstellte.
Auf Antrag der Schweiz wurde der Fall im Juni 2021 von der Grossen Kammer und damit von der zweiten Instanz des EGMR verhandelt. In seinem an diesem Dienstag veröffentlichten Urteil bestätigt er den Entscheid der Kleinen Kammer vom Sommer 2020.
Mehrkosten von 12 Millionen Franken pro Jahr
Für den Bund wird das teuer: Er muss die Witwenrente des Klägers weiter zahlen – und die der anderen Witwer, die der Aussetzung der Rente widersprochen haben. Das Bundesamt für Sozialversicherungen bestätigt gegenüber dem «Tages-Anzeiger», dass es die Ausgleichskassen entsprechend anweist. Das Amt schätzt, dass dies die AHV jährlich zwölf Millionen Franken kosten wird.
Inzwischen hat das Schweizer Parlament vorgeschlagen, die bisherige Gesetzgebung zu ändern. Damit soll die derzeitige Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern beseitigt werden (SDA/sf)
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