VfGH: Die kostenlose Nutzung des ORF im Internet ist verfassungswidrig

Wer ORF-Programme ausschließlich im Internet sieht oder hört, muss künftig ebenfalls eine Programmgebühr zahlen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich entschieden, dass es verfassungswidrig ist, dass dieser Nutzerkreis derzeit nichts zahlen soll. Daher hat der VfGH auf Antrag des ORF einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit für eine Neuregelung.

Nach dem Rundfunkgebührengesetz müssen Verbraucher, die derzeit kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen, keine Rundfunkgebühren und nach dem ORF-Gesetz auch keine Programmgebühren zahlen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs ist diese Kopplung jedoch verfassungswidrig.

Verfassungsgericht: Vergütung garantiert Unabhängigkeit

Schließlich hat die Finanzierung über Programmtarife einen Aspekt, der die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters gewährleistet. Daher ist es unabdingbar, dass alle, die sich über den Hörfunk am öffentlichen Diskurs beteiligen, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen werden.

„Übernimmt der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner Finanzierungsverantwortung für den ORF eine Finanzierung durch eine Programmgebühr, so kann er im Hinblick auf die Vorgaben des BVG-Rundfunks nicht von der für die gesamte Regelung wesentlichen „Nutzungshandlung“ befreien des Rundfunks diese Finanzierungspflicht”, so das Verfassungsgericht.

Das VwGH-Urteil schloss eine Internetübermittlung aus

Bereits 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass Internet-Streaming nicht als Broadcast zu qualifizieren sei, was bedeutet, dass für Computer mit Internetanschluss keine Sendegebühr anfallen darf. Der Gesetzgeber wolle elektronische Handlungen über das Internet nicht in den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff aufnehmen, hieß es damals.

Haushalte, die derzeit ein GIS benötigen, müssen eine Programmgebühr von 18,59 EUR pro Monat bezahlen. Zu diesem Betrag kommen Bundes- und Landesgebühren und Abgaben sowie eine Umsatzsteuer hinzu, für die die Landessteuer unterschiedlich ist. Die gesamten GIS-Tarife liegen somit zwischen 22,45 Euro und 28,65 Euro.

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