Umfragen: WKStA prüft Anfangsverdacht gegen SPÖ-Vertreter

Die Meinungsforscherin Sabine Beinschab hatte im Februar mit ihrer Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft zu den veränderten Umfrageergebnissen für Aufsehen gesorgt. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Umfragen zugunsten der ÖVP, die vom Finanzministerium bezahlt wurden. Doch nun könnten seine Aussagen auch zu Ermittlungen gegen ehemalige SPÖ-Funktionäre führen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bearbeitet seit Montag einen neuen Fall und prüft den Anfangsverdacht der Untreue.

Die WKStA listet vier ehemalige Bundes-SPÖ-Führer aus der Zeit Werner Faymanns auf. Unter ihnen waren der damalige Staatssekretär Josef Ostermayer und der ehemalige Bundesgeneraldirektor Norbert Darabos. Mit dabei ist auch die ehemalige ÖVP-Wissenschaftlerin und Ministerin Sophie Karmasin. Das geht aus einem Vermerk auf dem Zustimmungsformular der Staatsanwaltschaft hervor, das Ö1 zugespielt wurde. Die WKStA bestätigte, dass ein Anfangsverdacht geprüft und eine geschlossene Akte angelegt wurde, derzeit aber niemand als Tatverdächtiger oder Beschuldigter geführt wird.

Auf der Spur der Finanzierung

Ein Hinweis auf ein mögliches kriminelles Verhalten stammt laut Ö1 aus einer Aussage von Beinschab: Das erste Angebot, das er bei der SPÖ sah – rund 22.000 Euro –, lag 2009 im Bundeskanzleramt bei Staatssekretär Ostermayer.

Der Titel: „Neues Politbarometer Konsultation und Parteipräferenz“. Würde das Bundeskanzleramt die Umfragen der Partei bezahlen, wäre die Anklage ähnlich wie beim Verdacht auf Untreue bei der ÖVP. Dabei handelt es sich um Erhebungen und Studien des Finanzministeriums – teilweise zugunsten der ÖVP – aber mit einem Gesamtvolumen von knapp 600.000 Euro.

Josef Ostermayer sagte gegenüber Ö1, er habe guten Gewissens, sei für die Ermittlungen nicht zuständig und das Bundeskanzleramt habe nach seiner Kenntnis auch geprüft, ob es solche Anordnungen gegeben habe und nichts gefunden. Rechtsanwalt Johannes Zink, der Norbert Darabos und ehemaligen SPÖ-Wahlkampfleiter vertritt, sagt: „Natürlich habe ich sofort Rücksprache mit meinen beiden Mandanten gehalten und beide bestreiten hier jegliches Fehlverhalten sofort Akteneinsicht verlangt und meine beiden Mandanten haben mich beauftragt, mit den Ermittlungsbehörden umfassend zusammenzuarbeiten, um diesen Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären bzw. zu beseitigen.”

Eventuell vorgeschrieben

Dies gilt auch für eine andere Beinschaber-Aussage. Als Folge wurden im Nationalratswahlkampf 2013 zwei Angebote einer Serie von 110.000-Euro-Umfragen bei der SPÖ im Karl-Renner-Institut, dem SPÖ-Bildungsinstitut, umgeschrieben. Würde ein Parteibildungsinstitut auch Wahlkampfumfragen bezahlen, wäre dies laut Ö1 laut Politikwissenschaftlern illegal. Doch die Vorwürfe beziehen sich auf Tatsachen von vor neun bis 13 Jahren.

„Angenommen, wir hätten hier im Jahr 2013 eine mögliche Straftat begangen, wären die meisten Straftaten wahrscheinlich bereits verjährt gewesen. Wenn es welche gäbe“, sagte Rechtsanwalt Zink.

Karmasins Anwalt Norbert Wess spricht bei einer Tasse Tee von einem Sturm. Umfragen wurden von Karmasin immer dem jeweiligen Kunden in Rechnung gestellt. Auch die SPÖ sagte kürzlich: Anders als die ÖVP habe die SPÖ ihre Umfragen immer bezahlt.

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