Terrorismusgesetz: Fedpol geht erstmals gegen gefährlichen Extremisten vor

Aktualisiert am 9. November 2022, 21:03 Uhr

PMT: Terrordrohung: Fedpol geht erstmals gegen gefährliche Extremisten vor

Aufgrund einer terroristischen Bedrohung hat Fedpol erstmals Massnahmen nach dem neuen Terrorismusgesetz erlassen. Die Details des Falls bleiben im Dunkeln.

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Stefan Lanz

Daniel Graf

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Fedpol bestätigt, dass das PMT-Gesetz erstmals im Herbst 2022 in Kraft getreten ist, es trat erst im Juni dieses Jahres in Kraft.

20min/Matthias Spicher

Das ist es, worum es geht

  • Am 1. Juni dieses Jahres ist das PMT-Gesetz in Kraft getreten.

  • Die Bundespolizei Fedpol bestätigt, dass erstmals Massnahmen gegen eine mögliche terroristische Bedrohung angeordnet wurden.

  • Die Anfrage dazu kam vom Bundesnachrichtendienst.

Das ist es, worum es geht

Am 1. Juni 2022 trat das „Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT)“, auch Terrorismusgesetz genannt, in Kraft. Die Bundespolizei Fedpol hat nun bestätigt, dass erstmals Massnahmen gegen eine terroristische Bedrohung ergriffen wurden .

Das ist über den Fall bekannt

„Im Herbst 2022 wurden aufgrund einer terroristischen Bedrohung erstmals PMT-Massnahmen angeordnet. Die Entscheidung von Fedpol beruhte auf einer Anfrage des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB)“, sagt Patrick Jean, Mediensprecher von Fedpol. Neben der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Call wurde ein Opt-out und eine elektronische Nachverfolgung des Opt-outs angeordnet (siehe unten). “Wir prüfen andere mögliche Anwendungen”, sagt Jean. Mehr ist über den Einzelfall nicht zu erfahren.

Die Polizei kann dies mit dem PMT tun

Grundsätzlich gilt, dass die Kantone und der Nachrichtendienst des Bundes PMT-Massnahmen verlangen können. Anschliessend entscheidet Fedpol über die Beauftragung. Für die Umsetzung der Massnahmen sind die Kantone zuständig. Die Polizei solle früher und präventiv eingreifen können, wenn „konkrete und aktuelle Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einer Person ein terroristisches Risiko ausgeht“.

Diese Maßnahmen sind möglich

Diskussionspflicht Eine Person ist verpflichtet, regelmäßig an Diskussionen teilzunehmen. Es geht darum zu prüfen, ob es ein Risiko darstellt und ob eine Verhaltensänderung eintreten kann.

Meldepflicht Eine Person muss sich periodisch bei einer bestimmten Behörde melden. Sie können zum Beispiel überprüfen, ob sie ein Ausgangsverbot einhalten.

Kontaktverbot Eine Person darf keinen Kontakt mehr zu anderen Personen haben, die in einem terroristischen Umfeld tätig sind, terroristische Aktivitäten befürworten oder Propaganda verbreiten. Damit soll der direkte oder indirekte Kontakt zwischen radikalisierten Personen vermieden werden.

Ausreiseverbot Eine Person darf die Schweiz nicht verlassen, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich an terroristischen Aktivitäten im Ausland beteiligen könnte.

Einschließung und Ausschluss Eine Person kann bestimmte Orte nicht mehr besuchen oder verlassen.

Eigenschaftsbeschränkung Eine Person kann nur in einer bestimmten Eigenschaft übernachten. Diese Maßnahme kommt nur dann zum Einsatz, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einer Person eine erhebliche Gefahr für Leben und Leben Dritter ausgeht und eine oder mehrere zuvor angeordnete polizeiliche Maßnahmen nicht befolgt wurden. Der Antrag auf Unterbringung in einem Gebäude muss immer vom Zwangsmaßnahmengericht genehmigt werden.

Abschiebungshaft. Terroristen, die Ausländer sind, können inhaftiert werden, um sicherzustellen, dass sie abgeschoben werden können.

Bundespol

Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Nach dem Gesetz können Maßnahmen nur angeordnet werden, wenn sie „zumutbar“ sind. Das heisst:

  • Sie werden immer dem Einzelfall angepasst.

  • Es liegen konkrete und aktuelle Hinweise auf eine terroristische Bedrohung vor.

  • Sie kommen nur zum Einsatz, wenn mildere Maßnahmen versagen oder versagen.

  • Sie sind zeitlich begrenzt.

  • Das Bundesverwaltungsgericht kann die Rechtmäßigkeit jedes Einzelfalls überprüfen.

Die Beschränkung eines Grundstücks muss von einem Zwangsmaßnahmengericht genehmigt werden.

Auf diese Weise kann sich der Angeklagte verteidigen

Werden gegen eine Person eine oder mehrere Massnahmen erlassen, kann jede Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Damit sollen willkürliche und unverhältnismäßige Anträge vermieden werden.

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