Spielplatzbetreiber mussten bei der Pflege mehr als die Herstellerangaben beachten.
Wien Die Idee einer Quattro-Reifenpendelschaukel wäre, auf dem Reifen sitzend über dem Boden zu schweben. Doch als ein 14-jähriges Mädchen die Spielgeräte in einem Berg- und Naturerlebnispark benutzte, begegnete sie dem Gelände sehr grob. Der Übeltäter war eine stark beschädigte Sicherheitsnadel, die brach, als das Mädchen schaukelte. Dadurch löste sich die Stange vom Zubehör und die junge Frau mit dem Reifen stürzte zu Boden. Zu allem Überfluss wurde das Mädchen auch noch von dem Stock getroffen.
Der Geschädigte forderte 7.700 Euro Schmerzensgeld. Denn der Parkbetreiber hat seine Schutz- und Sorgfaltspflicht verletzt. Aber ich wollte nicht bezahlen. Einerseits hatte er eine Firma mit der jährlichen Inspektion der Spielgeräte beauftragt. Andererseits hat der Hersteller der Schaukel die Wartung der Sicherheitsnadeln nicht vorgeschrieben. Aber reicht es, keinen Schaden zu zahlen?