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Aufgrund eines Umzugs in eine neue Wohnung hat ein Verbraucher in Wien einen neuen Strom- und Gasliefervertrag mit Wien Energie abgeschlossen. Vom Unternehmen berechnete Teilbeträge wurden Ihnen per E-Mail zugesandt. Nach Erhalt der E-Mail „hat er sie zuerst geschlagen“, sagte der Verbraucher gegenüber help.ORF.at.
Teilzahlung von 1.460 Euro pro Monat
Für den Zeitraum von November 2022 bis März 2023 wurden rund 1.460 Euro pro Monat für Strom und Gas veranschlagt. Bei nächster Gelegenheit kontaktierte er den Kundenservice von Wien Energie und sagte, der Servicemitarbeiter sei freundlich und hilfsbereit.
Der Mitarbeiter vermutete, dass die vorzeitige Zahlung wohl etwas mit dem Energiebedarf der Vormieter zu tun habe. Die fragliche 150-Quadratmeter-Wohnung war zuvor von einer vierköpfigen Wohngemeinschaft bewohnt worden, sodass ein hoher Energiebedarf denkbar ist.
Teilzahlungen basieren auf der Prognose des Netzbetreibers
Christina Veigl, Leiterin der Endkundenabteilung der E-Control, erklärt, wie Teilmengen berechnet werden, wenn keine genauen Verbrauchsdaten vorliegen. In diesem Fall übermittelt der Netzbetreiber im Rahmen der Registrierung eine Verbrauchsprognose an den Energieversorger. Dieser Prognosewert orientiere sich typischerweise am Energiebedarf der Vormieter, bestätigt Veigl. Im konkreten Fall in der oben genannten Wohngemeinschaft.
Privat Als er die Höhe des errechneten Entgelts sah, war der Kunde von Wien Energie fast geschockt
In unserem konkreten Fall sei genau das gleiche Verfahren angewandt worden, teilte Wien Energie help.ORF.at mit. Die Höhe der Teilzahlung wurde anhand der Verbrauchsprognose und des entsprechenden Energietarifs automatisch ermittelt.
Weiter heißt es in dem Schreiben: „Natürlich wissen weder wir noch der Netzbetreiber, wie sich das Verbrauchsverhalten oder die Haushaltsgröße im Falle einer erneuten Übernahme ändern wird, sodass es bei der Automatisierung nicht berücksichtigt werden kann. Berechnung des Teilbetrags. Selbstverständlich können Kunden ihre Teilbeträge anpassen lassen.“
Inflation: Lieferanten haben Bestandskunden gekündigt
Auch ohne Umzug mussten zuletzt einige Strom- und Gaskunden den Energieversorger wechseln. Angesichts der Turbulenzen auf dem Energiemarkt wurden viele bestehende Verträge gekündigt. Auch in diesen Fällen sind die Anforderungen der neuen Lieferanten meist deutlich höher als üblich. Dies dürfe aber nicht an einer willkürlichen Einschätzung liegen, sagt Elektronik-Experte Veigl.
Da dies kein Umzug sei, sei der Energieverbrauch des Neukunden in den letzten Jahren bekannt, sagt Veigl. Die Daten liegen sowohl beim alten Anbieter als auch beim Netzbetreiber vor. Zur Berechnung der neuen Ratenbeträge werden grundsätzlich zwei Komponenten herangezogen. Zum einen der bekannte Verbrauch und zum anderen der Tarif des gewählten Energieprodukts.
E-Control / Paul Urban Blaha Haushaltsverbrauchsdaten stehen den Netzbetreibern zur Verfügung und dienen als Berechnungsgrundlage
E-Control: Energiepreise erhöhen Vorauszahlungen
Für den Fall, dass die Energienachfrage im letzten Jahr stabil geblieben ist, sollte ein hoher Teilzahlungsbetrag ausschließlich dem Energiepreis geschuldet werden. Hier muss man allerdings berücksichtigen, dass die Preise stark gestiegen sind. Diese Preiserhöhungen seien bereits in den Teilzahlungsbeträgen eingerechnet, so Veigl.
Einige Kunden vermuten, dass Energieversorger jetzt wissentlich hohe Beträge verlangen, um am Ende Profit zu machen. Teilzahlungsbeträge sind Vorauszahlungen, die im Zweifel am Jahresende zurückzuzahlen sind. Aber solange sie auf den Firmenkonten der Unternehmen bleiben, geben sie auch Geld. Dank Zins und Zinseszins.
Monatliche Preise zur Gewinnmaximierung?
Regelungsexperte Veigl glaubt nicht, dass Energieversorger bewusst Mondpreise vorschreiben. Zu beachten ist, dass astronomisch hohe Teilmengen zu Kundenanfragen führen. Die Bearbeitung dieser Reklamationen bedeute logistischen Mehraufwand, an dem kein Unternehmen ein Interesse haben könne, so Veigl. In Einzelfällen ist es aber durchaus denkbar, dass es zu Überforderungen kommt, die es zu korrigieren gilt.
Wenn man wie in unserem Fall den begründeten Verdacht hat, dass man zu viel veranschlagt hat, kann man sich an den Energieversorger wenden und einen Rabatt verlangen, sagt Veigl. Genau das tat der betroffene Wien Energie-Kunde. Das Unternehmen berechnete den Teilbetrag anhand bestimmter Faktoren wie der Wohnungsgröße und der künftigen Bewohnerzahl neu. Statt der ursprünglich geforderten 1.460 Euro muss der Verbraucher nun rund 660 Euro pro Monat für die Lieferung von Strom und Gas zahlen.
Unterschätzen Sie die Teilzahlung nicht
In diesem speziellen Fall gibt es gute Gründe anzunehmen, dass die Kürzung gerechtfertigt war. Zunächst rät Christina Veigl jedoch zur Vorsicht, wenn Sie in Eigenregie gekürzte Ratenzahlungen haben. Schließlich handelt es sich um eine Vorauszahlung und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die ursprüngliche Bewertung korrekt war. Eine Unterbewertung sei laut dem E-Control-Experten keineswegs ein Vorteil für die Kunden, da die Nachzahlung am Jahresende natürlich entsprechend höher ausfallen werde.