Sie prüfte die im Oktober von der Bundesregierung angekündigte neue Medienförderung sowie strengere Transparenzregeln für die Vergabe von Werbung durch die öffentliche Hand. Sie sollen am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Die Vergabe von Anzeigen durch öffentlich-rechtliche Personen soll künftig vollständig offengelegt und transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Nach dem neuen Gesetz müssen geschaltete Anzeigen oder Medienkooperationen ab dem ersten Euro bei der Medienanstalt RTR gemeldet und veröffentlicht werden. Ab 5.000 Euro pro juristischer Person und Quartal müssen künftig auch Anzeigen oder platzierte Sujets oder Spots angekündigt werden.
Die Nachweispflicht der öffentlichen Hand steigt mit den für Werbung eingesetzten Steuergeldern. Für jede Kampagne mit einem Volumen von mehr als 150.000 Euro muss künftig ein Transparenzbericht eingereicht werden, der beispielsweise den Informationsbedarf, die Inhalte der Kampagne, die Ziele und Zielgruppen erläutert. Ab 750.000 Euro ist eine Wirkungsanalyse Pflicht. Es gibt keine Höchstgrenze für die Platzierung von Anzeigen.
Das „Qualitätsjournalismus-Förderungsgesetz“ (QJF-G) wiederum muss zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Es sieht die Vergabe von 20 Millionen Euro an Fördermitteln für Print- und Online-Medien nach bestimmten Qualitätsmerkmalen wie Auslandskorrespondenten und inhaltliche Vielfalt vor. Zuständig für die Vergabe der Förderung ist die Medienanstalt KommAustria.