Staatsanwälte wollen noch höhere Strafen für Folter von Eltern in Zürich

Kinder jahrelang gequält

19,5 und 12 Jahre Haft für Terror-Eltern

Ein ehemaliges Ehepaar in Zürich soll seine Kinder jahrelang einem wahren Folterregime ausgesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun, die beiden noch härter zu bestrafen als im letzten Urteil.

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Der Fall der Zürcher Terroreltern wird am Zürcher Obergericht neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafen.

Eine Schweizerin (50) und ihr Mann mit kosovarischen Wurzeln (51) quälten ihre Kinder jahrelang. Sie mussten ihr eigenes Erbrochenes essen, tagelang im Keller bleiben und sich systematisch zu Tode hungern. Vor zwei Jahren wurden die Horror-Eltern am Bezirksgericht Zürich zu 16,5 und 12 Jahren Gefängnis verurteilt.

Aber der Fall wurde vor den Obersten Gerichtshof gebracht. Und nun fordern Staatsanwälte eine noch härtere Strafe, wie am Dienstag angekündigt.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Vater eine neue Haftstrafe von 19,5 Jahren. Das sind drei Jahre mehr als im letzten Prozess. Die Staatsanwaltschaft forderte eine neue Freiheitsstrafe von 15 Jahren für die Mutter.

Für die Staatsanwaltschaft ist bewiesen, dass die beiden Angeklagten die beiden am stärksten betroffenen Kinder, einen Sohn und eine Tochter, vier Jahre lang praktisch jede Nacht und jedes Wochenende eingesperrt haben.

Zuerst passierte es im Kinderzimmer, später im ungeheizten Naturkeller, mal im Dunkeln ohne Licht. Laut Anklage konnten Tochter und Sohn nur noch selten auf die Toilette gehen und mussten sich auf dem Boden des Kinderzimmers oder im Keller erleichtern.

Verweigerte bewusst das Essen

Einmal zwangen die Eltern das Mädchen, ihr Erbrochenes zu essen, und den Jungen, ihre Exkremente zu essen. Kinder mussten in uringetränkten Windeln auf dem Kopf sitzen und stundenlang still sitzen.

Wie vor dem Bezirksgericht sah keiner die Schuld beim Obergericht, sondern verlagerte sie auf den anderen. Daher fordern beide Freispruch. Obwohl der Vater schweigsam war, betonte die Mutter, er habe immer sein Bestes gegeben und die Kinder nie angerührt.

Es war auch die Schuld des Mannes, dass die Kinder unterernährt waren. “Er hat mir verboten, Lebensmittel einkaufen zu gehen.” Ein Sohn wog im Alter von neun Jahren nur 18,5 Kilogramm. Der Staatsanwaltschaft ist jedoch klar, dass beide gemeinsam für das Martyrium der sieben Kinder verantwortlich waren.

Der Schrecken endete erst, als die Tochter selbst darum bat, in ein Haus gehen zu dürfen. Erst dann wandte sich die Mutter an das Sozialamt. Die Kinder, die heute junge Erwachsene sind, mussten wegen dieser „Erziehung“ zeitweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und haben bleibende seelische und körperliche Schäden. Das Urteil gegen die quälenden Eltern wird voraussichtlich im Januar eröffnet. (SDA)

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