Pertussis-Impfung: Wichtig für Kinder und Erwachsene

  • Tote Erreger, nicht mehr reproduzierbar bzw
  • ausgewählte Bestandteile des Erregers und/oder
  • sie machten die Toxine (Toxine) des Erregers unschädlich.

Der Keuchhusten-Impfstoff enthält ausgewählte Teile des Bakteriums Bordetella pertussis und seine Toxine werden unschädlich gemacht. Nach der Impfung erkennt das Immunsystem die Bestandteile des Impfstoffs als körperfremd und bildet Antikörper dagegen: Fortan ist der Körper vor Infektionen durch die Bakterien geschützt.

Es ist gut zu wissen

Obwohl Lebendimpfstoffe für Schwangere aus Vorsorgegründen nicht erlaubt sind, ist eine Impfung gegen Keuchhusten, wie auch andere Impfstoffe mit Totimpfstoffen, auch während der Schwangerschaft möglich.

Einzelne Impfstoffe gegen Keuchhusten sind in Deutschland nicht mehr erhältlich. Daher wird immer mit einem Kombinationsimpfstoff geimpft, der vor mehreren Krankheiten gleichzeitig schützt. Es ist verfügbar:

  • Dreifach-Impfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten
  • Vierfachimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis (Polio)
  • Fünffach-Impfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis und Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Sechsfachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ bi Hepatitis B

Auch wer im Kombinationsimpfstoff bereits gut gegen einen oder mehrere Erreger geschützt ist, kann problemlos gegen Keuchhusten geimpft werden. Kombinationsimpfstoffe haben sogar Vorteile: Sie sind mindestens genauso gut verträglich wie Impfstoffe mit Einzelimpfstoffen, aber mit weniger Spikes.

Keuchhusten-Impfung: Wie oft?

Eine Impfung reicht nicht aus, um sich bestmöglich vor Keuchhusten zu schützen. Wie oft die Impfung im Laufe des Lebens wiederholt werden sollte, hängt von individuellen Umständen ab, zum Beispiel bei engen Kontakten zu Neugeborenen oder bei erhöhtem Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz.

Grundimmunisierung und Auffrischung für alle

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Menschen unabhängig von individuellen Risikofaktoren eine Keuchhusten-Grundimmunisierung (mit drei oder vier Impfungen) und insgesamt drei Auffrischimpfungen (zwei im Kindes- und eine im Erwachsenenalter):

  • Zur Grundimmunisierung sollten Kinder idealerweise im Alter von 2, 4 und 11 Monaten eine Keuchhustenimpfung (meist mit Sechsfachimpfung) erhalten.
  • Frühgeborene erhalten mit 3 Monaten eine zusätzliche Impfung zur Grundimmunisierung, also insgesamt vier Impfdosen.
  • Die ersten beiden Auffrischimpfungen werden idealerweise im Alter zwischen 5 und 6 Jahren (üblicherweise bei einer Vierfachimpfung) und zwischen 9 und 16 Jahren (üblicherweise bei einer Fünffachimpfung) verabreicht.
  • Die im Erwachsenenalter empfohlene dritte Auffrischimpfung (Dreifach- oder Vierfachimpfung) wird 10 Jahre nach der letzten Tetanus- und Diphtherie-Impfung verabreicht.

Bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder unklarem Impfstatus rät die STIKO dringend zur Pertussis-Impfung. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren erhalten drei Impfungen. Für alle anderen reicht jedoch eine Impfdosis aus, da die meisten Menschen bereits Kontakt mit Bordetella pertussis hatten und dadurch einen gewissen Immunschutz erreichen konnten.

Zusätzliche Impfungen für bestimmte Personen

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten als sogenannte Indikationsimpfung für alle Schwangeren, unabhängig davon, wie lange die letzte Impfung zurückliegt, sowie für Personen, die engen Kontakt zu Neugeborenen haben und deren letzte Impfung am war am wenigsten. vor 10 Jahren:

  • Der beste Zeitpunkt für die Indikationsimpfung während der Schwangerschaft liegt zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche. Bei erhöhtem Frühgeburtsrisiko sollte die Keuchhusten-Impfung in das zweite Trimenon der Schwangerschaft vorgezogen werden.
  • Frauen, die während der Schwangerschaft keine Pertussis-Impfung erhalten haben, sollten so bald wie möglich nach der Geburt ihres Kindes geimpft werden.
  • Enge Kontaktpersonen von Babys (wie Eltern, Geschwister, Freunde, Babysitter, Babysitter oder Großeltern) lassen sich am besten mindestens vier Wochen vor dem Geburtstermin impfen. Wer diese Zeit verpasst, sollte die Impfung unbedingt nachholen.

Diese Indikationsimpfstoffe dienen hauptsächlich dem Schutz von noch nicht geimpften Kindern. Die Keuchhusten-Impfung beispielsweise, die der Mutter wenige Wochen vor der Geburt verabreicht wird, verleiht dem Kind vorübergehend gewisse Abwehrkräfte, da die Abwehrstoffe der Mutter gegen das Bakterium Bordetella pertussis über die Plazenta auf das Kind übertragen werden: Nest Schutz.

Berufliche Impfungen gegen Keuchhusten hingegen zielen darauf ab, sowohl die Geimpften selbst als auch die Kontaktpersonen zu schützen. Die STIKO empfiehlt diese Zusatzimpfungen allen Beschäftigten im Gesundheitswesen und in kommunalen Einrichtungen im Abstand von mindestens zehn Jahren.

Keuchhusten-Impfung: Warum die Auffrischung?

Einige Impfstoffe – insbesondere solche mit Lebendimpfstoffen – benötigen keine Auffrischungsimpfung: Wer beispielsweise die Grundimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) erhalten hat, ist in der Regel lebenslang gut geschützt. Anders bei der Pertussis-Impfung: Ohne Auffrischimpfung geht der durch den Totimpfstoff gewonnene Immunschutz mit der Zeit verloren.

Wer sich mit dem Bakterium Bordetella pertussis infiziert hat, ist zudem nur vorübergehend für etwa 10 bis 20 Jahre gegen Keuchhusten immun. Daher ist eine Auffrischimpfung auch nach einer Erkrankung sinnvoll: Sie verstärkt die Immunreaktion, die mit der Zeit nachlässt, weshalb sie auch als Auffrischimpfung bezeichnet wird.

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