Nebenkostenschock für Mieterin Sylwina Spiess: 6000 Franken für Heizung

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Diese 2,5-Zimmer-Mietwohnung im Zürcher 5. Bezirk mit rund 80 Quadratmetern Wohnfläche soll 6000 Franken zusätzlich gekostet haben.

Dorothea Vollenweider Herausgeberin Wirtschaft

Als Blick TV-Moderatorin und Mieterin Sylwina Spiess (33) diesen Juni ihre Nebenkostenabrechnung für 2021 aufschlug, traute sie ihren Augen nicht. Sein Besitzer teilt ihm in einem Brief mit, dass die bereits bezahlten 3000 Franken für 2021 nicht ausreichten. Spiess muss 2979,30 Franken bezahlen.

Knapp 6000 Franken für eine 2,5-Zimmer-Mietwohnung im 5. Bezirk von Zürich mit rund 80 Quadratmetern Wohnfläche. „Die Höhe der Rechnung hat mich misstrauisch gemacht“, sagt Spiess. Darüber hinaus werden bereits bezahlte Nebenkosten auf der Abrechnung als Anzahlung bezeichnet. Diese wurden jedoch im Mietvertrag nicht als solche gekennzeichnet.

bezahlen oder nicht

“Ich bin von hohen Auszahlungen ausgegangen”, sagt Spiess. Dies ist ein wichtiger Unterschied. Denn wenn die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden, wird ein fester Betrag fällig, zum Beispiel immer 250 pro Monat. Der Eigentümer kann danach keine Nachzahlung verlangen.

Bei Abschlagszahlungen hingegen kann der Eigentümer Mehrkosten – etwa durch die Energiekostenerhöhung – geltend machen und vom Mieter eine Nachzahlung verlangen. Aus dem Spiess-Mietvertrag geht nicht hervor, ob die Nebenkosten pauschal oder auf Rechnung abgerechnet werden.

Krieg treibt die Preise in die Höhe

Spiess ist derzeit nicht der einzige Mieter, der mit seinen Nebenkosten zu kämpfen hat. Dieses Problem beschäftigt viele Mieter in der Schweiz. Denn spätestens im nächsten Jahr müssen sie deutlich höhere Nebenkosten haben.

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten aufgrund des Krieges zwischen Russland und der Ukraine gestiegen. Daher haben sich bereits mehrere Eigentümer an die Nachbarn gewandt. Einige schlagen eine freiwillige Erhöhung der Anzahlungen vor, um einen Kostenhammer zu vermeiden.

Zugang zur Kostenaufstellung

Im Falle des Mieters Spiess rechtfertigt dies jedoch nicht die enormen Kostensteigerungen. Denn die Konten stammen aus dem Jahr 2021. Der Krieg brach erst im Februar 2022 aus.

Daher forderte der Mieter den Vermieter auf, die Siedlung zu besichtigen. Ihr Vermieter besitzt eine private Eigentumswohnung. Daraufhin schickte er ihr die Nebenkostenabrechnung des Liegenschaftseigentümers in Zürich. “Ich kann es nicht wirklich nachvollziehen”, sagt Spiess.

Die Betriebskostenrechnung schafft keine Klarheit

Auf der Nebenkostenabrechnung, die Blick vorliegt, sind alle Kosten des Wohnungseigentümers aufgeführt; Aufgelistet sind beispielsweise Versicherungskosten, Lift- und Tiefgaragenkosten, Umgebungsarbeiten, Zahlungen an den Sanierungsfonds und mehr. „Da sind viele Sachen drin, die nicht in meinem Mietvertrag unter den Nebenkosten aufgeführt sind“, sagt Spiess.

Nicht nur für Sie als Lehrer, sondern auch für Berufstätige ist es aufgrund einer Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar, wie hoch die Nebenkosten der Wohnung sind. Blick überreichte dem Schweizerischen Mieterverband die Kostenübersicht. „Die Nebenkostenabrechnung nützt dem Mieter nichts, um mehr über seine Nebenkosten zu erfahren“, sagt Fabian Gloor (37), Leiter der Hotline Rechtsberatung des Mieterbundes Deutschschweiz.

Fordern Sie Zugang zu Originaldokumenten an

Was ihm konkret an Nebenkosten in Rechnung gestellt wurde bzw. wie hoch sein Anteil an den Kosten ist, ist nicht nachvollziehbar. „Der Vermieter sollte dem Mieter eine Aufstellung der Nebenkosten seiner Wohnung zukommen lassen und ihm Zugang zu den Originalbelegen verschaffen“, sagt Gloor.

„Es ist enttäuschend, dass der Mieter nach den Nebenkosten gefragt hat und dann die Betriebskosten zugeschickt bekommen hat“, sagt der Rechtsberater.

Es lohnt sich, noch einmal nachzuschauen

Es lohnt sich, genauer hinzusehen. Denn ungerechtfertigte Kosten lassen sich mit ein paar Tipps und Tricks leicht aufdecken. Und Mieter haben die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

„Wir raten Mietern, die sich in dieser Situation befinden, erneut um Einsicht in die Unterlagen zu bitten“, sagt Rechtsberaterin Gloor. Verweigert der Vermieter die Besichtigung weiterhin, kann Spiess die Nebenkostenabrechnung bei der Mietschlichtungsstelle anfechten.

Bei Spiess geht es nicht so weit. Als sie ihren Vermieter erneut nach Details zur Nebenkostenabrechnung fragt, weicht er zurück. Verzichtet auf alle weiteren Ansprüche.

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