Nach Tod eines Krebspatienten: SLKK muss „schwerwiegende Mängel“ beheben.

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Armin Riebli zeigt im Dezember 2021 die Todesanzeige seines Vaters.

Für Karl Riebli-Föhn (†82) kommen die Weisungen zu spät: Die Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat bei der Krankenkasse der Zürcher SLKK «schwerwiegende und zahlreiche Mängel» festgestellt und stellt ihm zwei vor Monate, um die Fehler zu korrigieren. Andernfalls kann die Erlaubnis im Extremfall sogar widerrufen werden.

Der Fall Riebli-Föhn sorgte 2021 in der Schweiz für Aufsehen. Fachärzte des Inselspitals Bern verordneten dem Krebspatienten im Frühjahr 2020 eine Car-T-Zell-Therapie. Föhns Krankenkasse SLKK weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und führte den unheilbaren Patienten durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof – und er verlor. Riebli-Föhn konnte im Frühjahr 2021 mit der Behandlung beginnen, doch da war es zu spät. Er starb am 13. April.

Systematische Probleme mit der SLKK

Die SLKK hat sich vehement gegen Vorwürfe gewehrt, den Fall absichtlich hinauszuzögern. Die neue Untersuchung kam nun zu einem niederschmetternden Urteil: Das BAG stellte bei der SLKK nicht nur im vorliegenden Fall, sondern generell erhebliche Mängel fest.

Aussagen eines SLKK-Arztes waren bereits Gegenstand mehrerer gerichtlicher Beschwerden. Die Krankenkasse kann daher ab sofort nur Vertrauensärzte mit der erforderlichen Qualifikation hinzuziehen und muss sicherstellen, dass deren Stellungnahmen innerhalb angemessener Frist erfolgen. Beides Punkte, die Bund und Gerichte auch im Fall Riebli-Föhn kritisiert haben.

Auch das BAG kommt zu dem Schluss, dass die SLKK für die Beurteilung komplexer Leistungsfälle, wie im Fall Riebli-Föhn, nicht über die notwendige juristische Kompetenz verfügt. Daher muss sich der Fonds in den nächsten zwei Monaten rechtlich stärken und dafür sorgen, dass alle Fristen in Rechtsangelegenheiten auch in Zukunft eingehalten werden.

Besonders ergreifend: Die SLKK hat in ihrem Jahresbericht letztes Jahr die auf kantonaler Gerichtsebene erforderliche Rechtsexpertise in Frage gestellt. Nun bekommt die Kasse selbst ausgerechnet in diesem Bereich einen Tadel.

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Ungewöhnlich hartes Vorgehen der Bundesregierung

Die Bundesregierung gibt dem Fonds zwei Monate Zeit, um einen ganzen Maßnahmenkatalog umzusetzen, damit sich schwere Fehler wie die von Riebli-Föhn nicht wiederholen. Zudem muss die SLKK eine Fehlerkultur in den gesamten Betrieb einführen. Und auch der Verwaltungsrat bekommt Nachschub: Er muss fortan eine kontinuierliche und sorgfältige Oberaufsicht und Geschäftsführung sicherstellen.

«Dieses harte Vorgehen gegen eine Krankenkasse ist aussergewöhnlich», sagt Felix Schneuwly (62), Krankenversicherungsexperte bei Comparis. “Aber es bestätigt die Kritik des Bundesgerichtshofs. Die Krankenkasse hat eine Zeit lang Riebli-Föhn gespielt.”

Was sagt die Krankenkasse zu Massenprüfungen? „Die SLKK arbeitet derzeit mit Hochdruck mit allen beteiligten Behörden daran, die Abläufe in Zukunft zu verbessern. Wir bestätigen auch, dass die SLKK nur mit ausgewählten Spezialisten zusammenarbeitet. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass in solch schwerwiegenden Fällen immer ein Risiko besteht, entweder beim Leistungserbringer oder bei der Krankenkasse selbst“, schreibt SLKK-Geschäftsführer Roland Kleiner auf Anfrage. Die BAG freut sich, dass seit dem 1. Oktober 2022 mit Kleiner ein neuer CEO im Amt ist.

Checkout könnte die Genehmigung verlieren

Comparis-Experte Felix Schneuwly stellt sich nach dem verheerenden Untersuchungsbericht des Bundes eine weitere Frage: «Die Aufsichtsbehörde sollte nun klar kommunizieren, ob es sich um einen eklatanten Einzelfall handelt oder ob solche Fälle häufiger vorkommen. Nur so kann Vertrauen in das System aufgebaut werden für die Versicherten.” Am Ende müsse sichergestellt werden, dass die Versicherten überall die gleiche Behandlung erhalte und „die Wahl der Krankenkasse im Krankheitsfall nicht zum Lotteriespiel wird“.

Weitere Hinweise zu Fehlverhalten anderer Krankenkassen finden Sie nicht auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit. Ein BAG-Sprecher sagte auf Anfrage: „Die von den Gerichten und der Kontrollbehörde festgestellten Mängel in der Führung der SLKK sind eindeutig ein Einzelfall dieser Form.“ Das BAG hält diese Kommunikation wie im Fall der SLKK für wichtig für das Vertrauen der Versicherten, deshalb haben wir uns entschieden, es zu veröffentlichen.

Die Aufsichtsbehörde wird die Umsetzung der in der SLKK geforderten Maßnahmen genau überwachen. Werden die Mängel nicht ausreichend behoben, muss sich die Krankenkasse auf noch strengere Maßnahmen einstellen. Diese können von der Übernahme der Geschäftsführung durch einen Dritten bis zur Einziehung der Erlaubnis zur Ausübung der Sozial- und Krankenversicherung reichen.

Der Fall Karl Riebli-Föhn

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