Mord in Interlaken BE: Anklage bringt neue Details ans Licht

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Thomas F. (†61), Besitzer des Restaurants Des Alpes in Interlaken BE, wurde am 19. Oktober 2020 tot in seiner Wohnung aufgefunden. ermordet.

Neues von Luisa ItaAussenreporterin

Die Nachricht, dass Kult-Gastgeber Thomas F.** (†61) am 19. Oktober 2020 tot in seiner Wohnung über dem Restaurant Des Alpes aufgefunden wurde, verbreitete sich im mondänen Berner Städtchen Interlaken wie ein Lauffeuer. Aber der Beizer war noch nicht ganz tot. Sie haben ihn getötet.

Erst drei Wochen nach der Tat, am 9. November 2020, klickten die Handschellen und ein Verdächtiger wurde festgenommen. Die mutmaßliche Täterin: die Witwe, die keine Geringere als die Schweizer Profiboxerin Viviane O.* (36) ist. Sie selbst hat stets ihre Unschuld beteuert, doch für die Staatsanwaltschaft Bern ist der Fall klar. Ab Montag wird die Latina in Thun BE wegen Mordes angeklagt.

Die Ehe war in Schwierigkeiten

Die Anklage bringt grausame neue Details ans Licht und zeigt, wie die Mutter eines kleinen Sohnes versucht haben soll, ihr angebliches Verbrechen zu vertuschen. Das siebenseitige Dokument beginnt mit den Ereignissen vom 24. September 2020. Die Eheleute Viviane O. und Thomas F., die erst seit Januar 2020 verheiratet sind, sollen sich während eines Urlaubs in Estavayer-le-Lac FR gestritten haben.

In dieser Nacht packte Viviane O. ihren Sohn aus einer früheren Beziehung auf ihr kleines Motorrad und fuhr mit ihm nach Hause. Nach dem Streit herrschte laut Anklage fast keine Funkstille zwischen den Frischvermählten: Thomas F. „ignorierte“ seine Frau und forderte sie auf, die Schlüssel zurückzugeben. Allerdings soll der Brasilianer heimlich einen Schlüssel verwahrt haben.

Versuchen Sie, ein Alibi zu bekommen?

Am 18. Oktober 2020 gegen 21 Uhr ging der jüngste Sohn im Sportlerheim in Oberried BE ins Bett. „Viviane O. hatte beschlossen, Thomas F. zu töten. Sie sagte ihrem Sohn, dass sie vorsorglich laufen gehen könnte, falls ihr Sohn ihre Abwesenheit von zu Hause bemerkt“, heißt es in der Anklageschrift. Dann begann der Film „Tulpenfieber “ auf seinem iPad: Es lief ununterbrochen bis zum Abspann um 22:58 Uhr „Er hat sein Handy absichtlich in seiner Wohnung gelassen, es wurde von 21:16 Uhr bis 22:59 Uhr nicht benutzt oder mitgenommen“.

Laut Staatsanwaltschaft ist der mutmassliche Mörder gegen 21.30 Uhr nach Oberried aufgebrochen: Sein Auto wurde um 21.39 Uhr in Ringgenberg BE von einer Überwachungskamera erfasst. Mit dem geheimen Wohnungsschlüssel soll er sich Zutritt zur Wohnung in Interlaken verschafft und dort um 22.09 Uhr das Handy von Thomas F. im Schlafzimmer abgeklemmt haben. Er habe sie schließlich mit „massiver Gewaltanwendung“ misshandelt.

Thomas F. erlitt 19 Kopfverletzungen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die 36-Jährige anschließend mit einem Baseballschläger bewaffnet hat, der sich in einem Schrank in der Wohnung befand. „Als Thomas F. nach der Arbeit gegen 22.20 Uhr die Tür zu seiner Wohnung öffnete und hereinkam, überfiel ihn Viviane O. plötzlich im Eingangsbereich mit einem Baseballschläger“, heißt es in der Anklageschrift Womöglich wurde er auch geschlagen, der Kultwirt hatte 19 einzelne Wunden am Kopf erlitten. Der Angeklagte soll auch Oberkörper und Gliedmaßen getroffen haben.

Nach der Tat soll Viviane O. den Baseballschläger bei ihrem toten Ehemann zurückgelassen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde die Trainingsjacke von Thomas F., die er während der Tat getragen hatte, in den Müllcontainer hinter dem Haus geworfen. Sie fuhr dann in ihrem Cadillac SRX nach Hause, ein Zeuge will sie unterwegs gesehen haben.

Joggte er tatsächlich oder tötete er?

Zu Hause soll der mutmaßliche Mörder unter einem wasserdichten Alibi weitergearbeitet haben: Laut Anklage soll er um 22.59 Uhr einem Kollegen getextet haben. „Ich gehe schlafen. Ich könnte rennen. Großartig. Schlaf gut. Bis morgen, Baby“, sagt sie, schrieb er. Später soll er mit seiner Schwester in Brasilien geplaudert haben.

Blick weiß das aus mehreren Quellen: Der festgenommene Boxer bestreitet alle Vorwürfe. Aus ihrer Sicht ist sie unschuldig inhaftiert, auch sie beantragte ihre Entlassung aus der Haft, wurde aber abgelehnt.

Ein umständlicher Vorgang

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft stützt sich jedoch auf eine ganze Kette von Indizien: Handfeste Beweise scheint es nicht zu geben.

Der Verteidiger von Viviane O. war nicht erreichbar, der Angeklagte gilt bis zur Verkündung eines rechtskräftigen Urteils als unschuldig. Der Gerichtsprozess dauert von Montag bis Mittwoch, das Urteil wird voraussichtlich am Freitagnachmittag verkündet.

* Bekannter Name

**Name geändert

Das Tötungsdelikt von Interlaken BE

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