Lidl: Unschlagbares Angebot? Rabatte sind jetzt in Schwierigkeiten

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Lidl-Zentrale in Neckarsulm: Der Discounter erhält eine Benachrichtigung wegen eines Angebots in seinem Prospekt.

Lidl wollte in seinem Prospekt mit einem “unschlagbaren” Preis für eine Pizza werben und bekommt dafür jetzt eine Abmahnung. Der Discounter hat Probleme mit der Gewinnspielzentrale.

Dieses Angebot ist alles andere als „unschlagbar“ günstig – Lidl hat eine solche Pizza in seinem Prospekt beworben. Das Angebot eines Dr. Oetker „Ristorante Pizza“: 1,85 Euro statt 1,95 Euro beim Kauf mit der eigenen App.

Doch dieses „unschlagbare“ Angebot setzte die Wettbewerbshüter in Aktion – die Zentrale zur Eindämmung des unlauteren Wettbewerbs hat den Discounter nun abgemahnt.

Lidl: „Unschlagbares“ Angebot? Discounter kassiert eine Mahnung

Wie die „Lebensmittelzeitung“ berichtet, ist dieses Angebot in einem Lidl-Prospekt der Grund für die Beschwerde: Den Preis der Tiefkühlpizza als „unschlagbar“ zu bezeichnen, sei für das Verständnis der Konkurrenz irreführend und damit unlauter, heißt es in dem Bericht.

Denn woanders ist das Produkt billiger.

Bekanntmachung

Bei dieser Formulierung könnte beim Kunden der Eindruck entstehen, dass der Preis bei der Konkurrenz teurer sein könnte, aber „unschlagbar“ ist der Preis keineswegs. Andere Einzelhändler würden das gleiche Produkt zu einem niedrigeren Preis verkaufen. Als Beispiele nennt die Behörde „Aktiv Irma“ und „Marktkauf“, wo es Tiefkühlpizza für 1,79 Euro gibt.

Der Titel des Angebots ist irreführend. „Diese Alleinstellungswerbung ist daher im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unzutreffend und irreführend“, zitiert die Lebensmittelzeitung Tudor Vlah, Berater der Zentralen Wettbewerbsstelle.

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Die Discounterkette kann bis zum 7. Dezember eine Unterlassungserklärung abgeben. Dann muss Lidl nicht auf eine Klage warten. (mg)

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