Überblick
Stand: 02.12.2022 15:21
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz verabschiedet. Unter anderem sollen Energieunternehmen mit hohen Einnahmen nun einer Gewinnsteuer unterliegen, während Arbeitnehmer entlastet werden.
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Damit kommen einige Steueränderungen auf die Steuerzahler zu, sowohl Entlastungen als auch Erhöhungen. Steuervorteile ergeben sich zum Beispiel beim Hausbau, bei Solaranlagen und für Arbeitnehmer. Höhere Steuern werden künftig unter anderem durch eine erstmalige Gewinnsteuer bei einigen Energieunternehmen fällig. Immobilienübertragungen könnten auch teurer werden.
Insgesamt wird mit einem Gesamtdefizit an staatlichen Steuereinnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro – bezogen auf ein Jahr – gerechnet. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
Überschusssteuer auf Gewinne
Unternehmen der Öl-, Gas-, Kohle- und Raffinerieindustrie müssen einen Beitrag zur begrenzten Energiekrise in den Jahren 2022 und 2023 leisten. Damit wird eine EU-Vorgabe umgesetzt. Gewinne, die den Durchschnittsgewinn im Vergleich zu den Vorjahren um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert. Die auf 1 bis 3 Milliarden Euro geschätzten Einnahmen sollen helfen, die Strompreisbremse für die Verbraucher zu finanzieren.
Entlastung für Arbeitnehmer und Kapitalerträge
Ab 2023 werden die Homeoffice-Flatrate für die Deklaration und die Büroflatrate zu einer Tagespauschale von sechs Euro (bisher fünf) zusammengefasst. Sie kann für 210 Tage beansprucht werden. Der Werbungskosten-Gesamtbetrag des Arbeitnehmers wird auf 1.230 Euro statt der geplanten 1.200 Euro erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 4008 Euro auf 4260 Euro. Der Sparfreibetrag für Zins- und Kapitalerträge steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro.
Solarenergie
Einkünfte aus kleinen Solarstromanlagen sind ab Anfang 2022 rückwirkend steuerfrei. Ab 2023 entfallen die 19 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Leistung und Stromspeichern. Damit soll der solare Wandel in Eigenheimen gefördert werden.
Gehäuse
Im Mietwohnungsbau wird die Sonderabschreibung fortgeführt, jedoch an klimafreundliches Bauen gekoppelt. Fünf Prozent der Herstellungskosten können für vier Jahre steuerlich abgesetzt werden, wenn das sehr hohe Niveau des Hauses der Energieeffizienz 40 beibehalten wird und die Baukosten 4800 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten. Zudem steigen die linearen Abschreibungen für Wohngebäude ab Anfang 2023 von zwei auf drei Prozent.
Rente
Ab 2023 gilt der volle Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorge. Bisher waren 96 Prozent für 2023 und 98 Prozent für 2024 geplant. Damit soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden.
Besteuerung von Energieeinsparungen
Für Personen mit höheren Einkommen wird ein Teil der Dezember-Soforthilfe und der Gas- und Wärmepreisbremse wieder eingezogen. Davon sollen nur Steuerpflichtige betroffen sein, die auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Für sie erhöht sich das zu versteuernde Einkommen durch die Kürzung. Dies wird als sozialer Trade-off angesehen, da höhere Einkommen weniger von Entlastungen abhängig sind. Es wird ein Umsatz von rund 850 Millionen Euro erwartet. Auch für die Energiepreispauschale für Rentner ist eine Steuerpflicht vorgesehen.
Bewertungsrecht
Die Übertragung von Immobilienvermögen – etwa durch Schenkungen und Erbschaften – könnte teurer werden. Änderungen im Wertermittlungsgesetz können dazu führen, dass ab Anfang 2023 bei der Ermittlung des Wertes einer Immobilie der Steuerwert höher angesetzt werden muss. Ziel ist eine genauere Ermittlung des Marktwertes. Infolgedessen könnten Erbschafts-, Schenkungs- und Übertragungssteuern höher sein.
Steueridentifikation
Erstmals wird ein Direktzahlungsformular für die Möglichkeit staatlicher Beihilfen unter Verwendung der Steueridentifikationsnummer erstellt. Damit sollen Nothilfe oder Klimafonds erleichtert werden.
Jahressteuergesetz: Ab dem kommenden Jahr will das Land unter anderem die Homeoffice-Flatrate erhöhen
Nicole Kohnert, ARD Berlin, Tagesschau um 14 Uhr, 2. Dezember 2022