Ab 16.11
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Von Thomas Eldersch
nah dran
In Bayern stehen die Corona-Regeln auf dem Prüfstand. Klaus Holetschek hat nun das Ende der Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion angekündigt.
Update vom 11. November: Jetzt ging alles ganz schnell. An diesem Freitag hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek nach der Ministerratssitzung in München das Ende der Corona-Isolationspflicht verkündet. Zunächst hatte Staatschef Markus Söder dem Spiel bereits ein Ende gesetzt, wenn keine Symptome vorlagen. Der aktuelle Standard geht sogar noch weiter. Die allgemeine Anforderung von fünf Tagen Isolation nach einem positiven Test wird ab dem 16. November aufgehoben. Von Symptomfreiheit wird nicht mehr gesprochen. Aber es gibt eine Bedingung. Positiv Getestete sollten außerhalb ihres Hauses eine Maske tragen.
Auch der CSU-Minister sagte am Freitag: „Und natürlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause“, sagte Holetschek. Gefährdete Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen“, betonte Holetschek. Bayern agiert gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Auch in diesen drei Ländern treten „in Kürze“ neue Regelungen in Kraft. Details werden nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums derzeit ausgearbeitet.
Holetschek äußert Kritik an der Bundesregierung
Klaus Holetschek kündigte das Ende der Isolationspflicht in Bayern an.
© Sven Hoppe/dpa
„Die Bundesregierung hat sich bisher leider geweigert, eine gemeinsame Lösung für das Isolationsproblem zu finden“, sagte Holetschek. „Deshalb gehen wir jetzt diesen wichtigen Schritt, um angesichts der veränderten Pandemie-Lage verantwortungsvoll mit Corona umzugehen.“ Es ist der richtige Zeitpunkt für Menschen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Grundlage dieser Entscheidung – auch im Einvernehmen mit den anderen drei Bundesländern – ist eine wissenschaftliche Bewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und zahlreicher Experten.
Bisher mussten Corona-Infizierte nach positivem Testergebnis in der Regel mindestens fünf Tage in häusliche Isolation und bis zu einer Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden bis zu insgesamt maximal 10 Tagen.
Erstmeldung vom 10. November: München – Zu Beginn der Corona-Pandemie war Markus Söder (CSU) ein harter Hund. Bayern war das Bundesland mit den strengsten Regeln. Nicht immer ohne Folgen. Die vom Kabinett Söder verhängte Ausgangssperre 2020 ist noch in den Gerichten. Inzwischen hat das Staatsoberhaupt längst die Seiten gewechselt. Vom Vorsichtsteam über das Awareness-Team bis hin zum Stamm-Volksfest-Gästeteam. Corona ist für den CSU-Chef noch nicht vorbei, auf Warnungen aus Berlin kann er sich aber nicht mehr anhören. Auch mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab es kürzlich einen kleinen Streit.
Die Corona-Quarantäneregel soll angepasst werden
Nun will Söder die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus weiter reduzieren. Die nächste Baustelle ist die Quarantäne. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen sagte der CSU-Chef: „Ich denke, wir befinden uns jetzt aufgrund der hohen Impfdichte in einer Endemie-Phase. Deshalb werden wir die Quarantäne-Regeln in Bayern jetzt gegebenenfalls zusammen mit anderen neu schreiben.“ Länder.“ Eines dieser Länder werde wohl Baden-Württemberg sein, kam er auch ins Gespräch.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will die Quarantäneregeln der Krone lockern.
© Sven Hoppe/dpa
Was plant der bayerische Landeschef? Personen, die sich nach einer Ansteckung in Quarantäne befinden, müssen ausreisen dürfen, wenn sie keine Symptome mehr haben. Das heißt, Sie können trotz positivem Test wieder arbeiten, solange Sie beschwerdefrei sind. „Wir sind in einer anderen Phase, schließen und schließen ist kein Angebot mehr“, sagte der Ministerpräsident der Augsburger Allgemeinen. „Wir bewahren immer Vorsicht, wir fordern Impfungen, aber wir werden die Quarantäneregeln gemeinsam mit unseren Kollegen in Baden-Württemberg anpassen“, betonte Söder. “Jetzt ist eine andere Zeit, Politiker müssen situationsbedingt die richtigen Entscheidungen treffen.” Die Entscheidung über die Quarantäneregel kann bereits am Freitag getroffen werden.
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Video: Söder kann Lauterbachs „Stöhnen“ nicht mehr hören.
Söders Ausgangssperre Ende November vor das Bundesverwaltungsgericht
Am 22. November will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Bayern-Kronen-Regelung vom März 2020 entscheiden. Den Termin gaben die Leipziger Richter nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung am Mittwoch bekannt. Hintergrund der Anhörung ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern aus dem vergangenen Jahr. Das Vorgehen bezieht sich auf die im April 2020 in Bayern gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Es wurde festgelegt, dass das Haus nur bei Vorliegen berechtigter Gründe verlassen werden darf. Als triftige Gründe wurden beispielsweise Berufsausübung, Einkaufen, Sport im Freien oder Gassigehen definiert.
Das Verwaltungsgericht erklärte daraufhin die Kronenverordnung der Landesregierung ab April 2020 für unwirksam. Konkret sei damals die erste Ausreisebeschränkung in den Freistaat „grundsätzlich ausreichend“ gewesen, um die Übermittlung der Krone zu verhindern. In seiner strengen Form sei es aber „keine notwendige Maßnahme“. Zudem sei die Regelung zu „eng“ und damit unverhältnismäßig, so die Entscheidung der Münchner Richter.
Die Landesregierung akzeptierte die Entscheidung jedoch nicht und legte Berufung ein. Wie die Richter in Leipzig nun am 22. November entscheiden werden, blieb bis zur mündlichen Verhandlung offen. Ob die Bundesländer in der Anfangsphase der Pandemie derart weitgehende Beschränkungen verhängen könnten, diskutierte der Senat jedoch ausführlich. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob das damals geltende Infektionsschutzgesetz eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Regelungen war. (Telefon mit dpa)
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