Der Rechtsrahmen für Exportsubventionen wird um weitere fünf Jahre verlängert
Wien (PK) – Der Haushaltsausschuss hat heute mit einer Mehrheit von ÖVP, FPÖ und Grünen grünes Licht für eine kollektive Gesetzesänderung der Koalitionsparteien gegeben, die unter anderem eine Anhebung der Euro-Pauschale für Kleinunternehmen vorsieht. 40.000. Die Abgeordneten haben einstimmig einer Verlängerung des Rechtsrahmens für Exportsubventionen um weitere fünf Jahre zugestimmt. Mehrere Anfragen von SPÖ und NEOS wurden verschoben.
Erhöhung der Regulierung von Kleinunternehmen auf 40.000 €
Ziel einer Kollektivnovelle der Koalitionsparteien-Initiative ist die Anhebung der Kleinunternehmerpauschale und Anpassungen bei der Beteiligung von Bankangestellten am Einkommensteuergesetz. Weitere Änderungen betreffen das Umsatzsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz und das Nationale Emissionshandelsgesetz von 2022 (2892/A).
Kleinunternehmer sollten beispielsweise der Inflation Rechnung tragen, indem sie die Pauschalabrechnungsgrenze um 5.000 € erhöhen. Laut Koalitionsinitiative soll die Grenze künftig bei 40.000 Euro liegen. Nach diesem Antrag sind Änderungen im Bereich der Mitarbeitergewinnbeteiligung erforderlich, die 2022 neu geschaffen wird. Der Gesetzestext definiert die Gewinnbeteiligung als den Anteil der Arbeitnehmer am Ergebnis des Geschäfts vor Zinsen und Steuern (EBIT). Alternativ zum EBIT sollten Banken aussagekräftigere Zahlen für ihren jeweiligen Bereich verwenden können. Nach der ebenfalls verabschiedeten Novelle kann diese Höhe der Gewinnbeteiligung, die aktiven Arbeitnehmern jährlich steuerfrei gewährt werden kann, nun auf der Grundlage der bestehenden Grundregel der Ökosozialen Steuerreform der Versicherungsunternehmen ermittelt werden . Daher kann die ursprünglich auch für Versicherungsunternehmen vorgesehene Sonderregelung des Antrags entfallen, heißt es in den Erläuterungen.
Bei Neuanpassungen wird einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen. Ab dem 1. Januar 2023 sollen Sozialplanleistungen unabhängig von ihrer Höhe nicht mehr dem steuerrechtlichen Abzugsverbot (§20 EstG) unterliegen. Zudem soll die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen des Geschäfts- oder Privatvermögens an eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine weitere Rückstellung betrifft die steuerfreie Lebenshaltungskostenprämie. Übersteigt der Betrag zusammen mit der steuerfreien Beteiligung 3.000 €, muss eine Steuerabrechnung eingereicht werden.
Angesichts der aktuellen COVID-19-Situation sollte die Mehrwertsteuerbefreiung für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-Tests und Corona-Impfstoffen sowie andere damit zusammenhängende Dienstleistungen verlängert werden. Die Befreiung gilt bis zum 30. Juni 2023.
Änderungen des Nationalen Emissionshandelsgesetzes 2022 betreffen die nachträgliche Anerkennung entlastungsberechtigter Wirtschaftszweige. Die Antragsteller begründen die Neuregelung damit, Schwierigkeiten aufgrund der Datenlage und Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden und eine schnelle und einfache Umsetzung der nachträglichen Anerkennung von Wirtschaftszweigen zu gewährleisten.
Franz Hörl (ÖVP) begrüßte die Initiative und erläuterte deren Inhalt. Kai Jan Krainer (SPÖ) forderte dagegen die Zuweisung des Gesetzentwurfs an den Finanzausschuss, die Forderung blieb mit SPÖ-Stimmen in der Minderheit. Darüber hinaus setzte er sich gemeinsam mit Christoph Matznetter (SPÖ) für die zusätzliche Einbeziehung von Stahlgießereien als entlastungsberechtigte Wirtschaftszweige in das Nationale Emissionshandelsgesetz ein. Finanzminister Magnus Brunner argumentierte, dass sich die Regelung an der deutschen orientiere und eine Änderung wegen der Meldepflicht eine Verzögerung bedeute.
Etwa 20.000 Kleinunternehmer seien von der Kleinunternehmerregelung betroffen, sagte Finanzminister in Richtung Hubert Fuchs (FPÖ). Aufgrund von EU-Vorschriften wurde diese Grenze nur für kleine Unternehmen erhöht, erklärte Brunner gegenüber Gerald Loacker (NEOS). Karin Doppelbauer (NEOS) plädierte dafür, die zeitliche Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen des Geschäfts- oder Privatvermögens an gemeinnützige Stiftungen aufzuheben.
Erweiterung des Förderrahmens und der Verantwortung für die Finanzierung von Exporten
Auf Initiative der Koalitionsparteien soll zudem das auslaufende Exportfinanzierungsförderungsgesetz um weitere fünf Jahre (bis 31.12.2028) verlängert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte, für die Bundeshaftungen übernommen wurden, auch gegen Ende der Übernahmeermächtigung (2839 /A) noch vollständig refinanziert werden können.
Mit einem erneuten Initiativantrag auf Verlängerung des Ausfuhrförderungsverfahrens soll der bisherige Zuständigkeitsrahmen um weitere fünf Jahre bis Ende 2027 verlängert werden (2840/A). Der Betrag von 40 Milliarden Euro bleibt bestehen und erscheint den Koalitionsparteien angesichts der derzeitigen Verwendung von 27 Milliarden Euro ausreichend. Es wurden redaktionelle Anpassungen mit einem Änderungsvorschlag des Ausschusses vorgenommen.
Kai Jan Krainer (SPÖ) verwies auf einen bestehenden SPÖ-Antrag zu diesem Thema, der seiner Meinung nach berücksichtigt werden sollte. Unter Berücksichtigung der Rückmeldung von Friedrich Ofenauer (ÖVP), dass eine entsprechende Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, beantragte er eine Verschiebung, die jedoch mit den Stimmen der Oppositionsparteien in der Minderheit blieb.
Anträge von NEOS und SPÖ verschoben
Eine Reihe von Oppositionsanträgen wurde jedoch in der Debatte vertagt. Die NEOS fordert regelmäßige Berichte an den Nationalrat über den Umsetzungsstand der für den EU Development and Resilience Mechanism eingereichten Projekte und die damit verbundenen budgetären Auswirkungen (2850 A(E)). Österreich legte ohne Einbeziehung des Nationalrates einen nationalen Reformplan mit Programmen und Maßnahmen in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro vor. Im September 2021 wurde die erste Auszahlungstranche in Höhe von 450 Mio. € nach Österreich überwiesen. In diesem Zusammenhang wurden viele wichtige Reformen im Hinblick auf Krisen angekündigt, die noch ausstehen, berichtete Karin Doppelbauer (NEOS). Er wünscht sich also einen besseren Bericht. Sowohl Laurenz Pöttinger (ÖVP) als auch Jakob Schwarz (Grüne) gaben an, Gespräche zur Erhöhung der Meldefrequenz aufnehmen zu wollen.
Darüber hinaus fordern die NEOS, im Sinne einer vorausschauenden Haushaltspolitik einen Indikator wie beispielsweise eine Zukunftsquote in das Bundeshaushaltsgesetz zu integrieren und dafür einen jährlichen Zielwert festzulegen. Öffentliche Ausgaben müssen in den kommenden Jahren immer stärker priorisiert werden, da nicht nur „die hohe Verschuldung in Folge der Corona-Pandemie, sondern mehr noch der stark gestiegene Ausgabendruck im „Bereich Sozialversicherungssysteme”. unausweichlich machen Daher sollte der Future Rate auch in die Berichte zum Bundesfinanzgesetz und zum Bundesfinanzrahmengesetz (2851/A(E)) aufgenommen werden. Karin Doppelbauer (NEOS) betonte, dass es diese Zukunftsquote in Deutschland bereits gebe. Kai Jan Krainer (SPÖ) wandte ein, es sei nicht klar, was mit Zukunftsorientierung gemeint sei. Elisabeth Götze (Grüne) sieht die im aktuellen Haushalt gesetzten Schritte zur Gestaltung der Zukunft und erwähnte zum Beispiel den Transformationsfonds. Auch Christoph Stark (ÖVP) bestätigte, dass der Haushalt absolut zukunftsweisend sei. Für eine Definition dessen, was Zukunftsausgaben sind, brauche es jedenfalls wissenschaftlich fundierte oder internationale Vergleichswerte, sagte Finanzminister Magnus Brunner.
Eine weitere Forderung der NEOS bezieht sich auf Anpassungen in der Abrechnungsplanregelung, um mehr Transparenz und Vollständigkeit bei Arbeitsleistungen zu gewährleisten. In der Beschlussvorlage forderte Karin Doppelbauer (NEOS) zudem die Einhaltung der aktuellen Regelungen in der Rechnungslegungsverordnung und ggf. Klarstellungen (2852/A(E)). Konkret befassen sich die NEOS mit jenen Aufträgen, die die Ministerien an externe oder private Unternehmen vergeben. Diese werden als sogenannte „Fremdarbeitsvermittler“ registriert und landen auf einem Sammelkonto, auf dem die unterschiedlichsten Arbeitsvermittler kollektiv bewertet werden. Die NEOS kritisieren, dass weder die Öffentlichkeit noch der Nationalrat einen detaillierten Einblick in die auf diesem Konto budgetierten Leistungen haben. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen der ÖVP und der Grünen vertagt.
Die SPÖ wiederum fordert, dass die in der Verfassung verankerten Gender Budgets vollständig und verbindlich angewandt werden. Alle Empfehlungen des Haushaltsdienstes des Parlaments müssen berücksichtigt werden. Die Sozialdemokraten befürworten insbesondere die Einführung eines detaillierten Gender-Budgets zur Gesamtbetrachtung gleichstellungsrelevanter Budgetmaßnahmen, eine Vorabanalyse zwischen Budgetressorts oder -untergliederungen und die Optimierung der Wirkungsorientierung im Budgetprozess (2873 /A(E)). Österreich habe eine Vorreiterrolle bei der Einführung und Verankerung von Gender Budgets eingenommen, so der Impetus. In den letzten Jahren wurde die Gleichstellung der Geschlechter jedoch kaum im Gesamthaushalt oder in der zugrunde liegenden Strategie berücksichtigt. Für die ÖVP sagte Andreas Hanger, dass auf Regierungsebene eine…