Haushalt 2023: Brunner rechnet wieder mit großen Steuererhöhungen

Der Haushaltsausschuss verwaltet die Finanzagenden

Wien (PK) – Zum Abschluss der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 beriet der Haushaltsausschuss mit Finanzminister Magnus Brunner über die acht Haushaltsuntergliederungen (UG 15, 16, 23, 44, 45, 46, 51, 58) des Finanzressorts . Im Mittelpunkt der breiten Debatte stand das Verhältnis von Steuern und Abgaben. Finanzminister Brunner rechnet wegen der hohen Inflation (1669 dB) mit einer weiteren Erhöhung der öffentlichen Abgaben bis 2023. Auch der Finanzrahmen 2023-2026 (1670 dB) wurde verhandelt.

Zusätzliche Ausgaben sind für den Zuschuss zu den Stromkosten vorgesehen. Die Förderleistungen sollen erhöht werden, wobei das Finanzministerium prognostiziert, dass die Vorjahreszahlen um mehr als 100 % übertroffen werden. Andererseits wird weniger für die Stabilität der Banken ausgegeben.

Die Opposition kritisiert das Verhältnis von Steuern und Abgaben

Für das Jahr 2023 sieht das Finanzministerium Zahlungen an öffentlichen Steuern in Höhe von insgesamt 65.920 Millionen Euro vor. Gegenüber der Schätzung von 2022 bedeutet dies eine Steigerung um 8,98 Mrd. Euro oder 15,8 % bis 2023. Da die Planwerte für das Jahr 2022 bei der Umsetzung des Haushaltsplans deutlich überschritten werden, geht der Haushaltsdienst davon aus, dass die Steigerung über dem 2022 wird die Leistung kleiner sein.

Die öffentlichen Bruttosteuern werden im Haushaltsentwurf 2023 auf 109,1 Milliarden Euro veranschlagt. Gegenüber den für 2022 erwarteten Werten sollen insbesondere die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer (+3,5 Milliarden Euro), der Umsatzsteuer (+3,2 Milliarden Euro) steigen ) und Lohnsteuer (+1,9 Milliarden Euro). Für die nationalen CO2-Preise sind zusätzliche Zahlungen in Höhe von 1 Mrd. € geplant. Als Grund für die Erhöhungen nennt das Finanzministerium die hohe Inflation. Das starke Einnahmenwachstum wird laut Haushaltsdienst durch beschlossene Maßnahmen im Rahmen der Inflationsbekämpfungs- und Ökosozialen Steuerreform (ÖSSR)-Pakete gebremst. Karlheinz Kopf (ÖVP) verwies in diesem Zusammenhang auch auf die aktuelle Rekordbeschäftigung in Österreich. Im Zeitraum von 2023 bis 2026 wird von einem durchschnittlichen Anstieg der öffentlichen Nettosteuerzahlungen von 5,1 % ausgegangen.

Kai Jan Krainer (SPÖ) sah ein Problem in der österreichischen Steuerstruktur, weshalb seine Fraktion die Steuern auf Arbeit und Vermögen stärker senken wolle. Christoph Matznetter (SPÖ) hat sich für die Verschiebung der CO2-Preise eingesetzt. Dem begegnete der Finanzminister mit der international beachteten ökosozialen Steuerreform, dem CO2-Preis und der Abschaffung der kalten Progression. Gemäss Mitteilung des Finanzministeriums machen die Sozialabgaben einen grossen Teil der Steuerquote aus.

Maximilian Lercher (SPÖ) sprach sich für Gegenfinanzierungsmaßnahmen aus und fragte nach den zu erwartenden Einnahmen aus der Normverbrauchsteuer. Auch Axel Kassegger ging im Namen der FPÖ auf die CO2-Preise ein. Karin Doppelbauer (NEOS) hinterfragte die möglichen negativen Arbeitsanreize durch Teuerungszulage, Familienbeihilfe Plus und das einzige Einkommen: Bundesabgabenfreibetrag. Der NEOS-Abgeordnete setzte sich für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung ein.

Hubert Fuchs (FPÖ) sprach sich für Erbschafts- und Schenkungssteuern aus und wollte auch Veräußerungsgewinne besteuern. Magnus Brunner betonte, es gebe keine Pläne, Vermögen zu besteuern. Er wehrte sich gegen eine Abgeltungsfrist bei der Kapitalertragsteuer.

Brunner: Die Abhängigkeit von russischem Gas hat sich verringert

Deutlich gestiegen sind die Zahlungen für Finanzierungsverträge und Währungsswaps, bei denen die Vorjahreswerte voraussichtlich um mehr als 100 % übertroffen werden. Im Finanzierungsbudget sind Zahlungen in Höhe von 8.680 Millionen Euro (+101,9 %) vorgesehen. Aufgrund der periodengerechten Rechnungslegung beträgt die Steigerung des Ergebnisbudgets 46,7 %. Das Haushaltsamt führte den „schnellen und erheblichen Anstieg trotz der langen verbleibenden Halbwertszeit der bestehenden Schulden“ auf Bonuszahlungen zurück. In den Folgejahren bis 2026 sollen die Finanzierungskosten zwischen 7.980 und 8.540 Millionen Euro pro Jahr liegen. Damit liegen sie etwa 160 % höher als zu dem Zeitpunkt, als sie ihr Tief von 2021 erreichten.

Ab 2022 werden auch grüne Bundeswertpapiere emittiert. Anders als bei konventionellen Emissionen werden die Erlöse ausschließlich zur (Re-)Finanzierung grüner Projekte mit ökologischem oder klimabezogenem Nutzen verwendet, so Brunner. Auch Petra Bayr (SPÖ) warb für umweltfreundliches Verhalten. Der grüne Haushalt spiele eine wichtige Rolle, sagte der Finanzminister.

Loacker wollte die Geschäfte von Wien Energie der Finanzaufsicht unterstellen. Dies sei nicht möglich, so das Finanzministerium, das den Regelungsbedarf erkannt habe. Hanger erkundigte sich nach der Einschätzung Österreichs. Die Republik Österreich verfüge laut Brunner weiterhin über eine hohe Bonität. Signalwirkung hatte die Änderung des Ausblicks von stabil auf negativ durch die Ratingagentur Fitch. Ausschlaggebend war die hohe Abhängigkeit von russischem Gas. Diese Abhängigkeit werde reduziert, betonte Brunner, Ziel sei es, mittelfristig wieder auf einen tragfähigen Haushaltspfad zurückzukehren.

Finanzverwaltung beeinflusst durch die Änderung des BMG

In der Finanzverwaltung werden hauptsächlich solche Zahlungen vergütet, die zur Erfüllung der Aufgaben der Finanzverwaltung erforderlich sind. Sie beziehen sich hauptsächlich auf Personalkosten und Betriebsmittelkosten (z. B. IT-Infrastruktur, Mieten). Bei den Einnahmen werden insbesondere der Erhebungssatz der an die Europäische Kommission (EG) abgeführten Zölle und aufgrund der BMG 2022-Novelle öffentliche Abgabeneinnahmen (Förderzinsen, Bergbau) verrechnet. Die BMG-Novelle 2022 bedeutete eine deutliche Ausweitung der Aufgaben im Haushalt der Finanzverwaltung mit einer deutlichen Aufstockung des Haushalts. Die Bereiche „Digitalisierung“, „Telekommunikation, Breitband, Sicherheitsforschung“ und „Bergbau“ wurden in dieses finanzielle Untergebiet verlagert. Da die Haushaltsumschichtung 2022 im Laufe des Jahres erfolgte, sei der Vergleich mit der letzten Schätzung verzerrt, betonte der Haushaltsdienst in seiner Analyse. Die budgetierten Zahlungen stiegen um 127,9 % auf 300,4 Millionen Euro. Als Grund nennt der Haushaltsdienst erneut die Änderung der Bundesministerien. Vom Zoll werden zusätzliche Einnahmen in Höhe von 6,1 Millionen Euro auf insgesamt 78,4 Millionen Euro erwartet.

Im Förderbudget des Finanzmanagements werden Zahlungen in Höhe von 1.720 Millionen Euro erwartet. Gegenüber der Schätzung für 2022 entspricht dies einer Steigerung von 13,4 %. Eine ähnliche Entwicklung ist bei den Ausgaben des Einnahmenhaushalts zu beobachten.

Kai Jan Krainer (SPÖ) wandte sich entschieden gegen die Einmischung von Kabinettsbediensteten in einzelne Steuerangelegenheiten und forderte Finanzminister Brunner auf, hierzu schriftliche Weisungen zu erteilen. Dem begegnete Brunner mit ganzheitlichen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung. Neben Sicherheitsgeräten gebe es auch Tests im internationalen Umfeld, betonte er. Auch Jakob Schwarz (Grüne) setzte sich für die Betrugsbekämpfung ein und wollte die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs stärken. Doppelbauer fragte nach Erstattungen für unberechtigt erhaltene COVID-Zuschüsse.

Brunner: Die Finanzausgleichsverhandlungen beginnen 2022

Laut Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 sollen die Zahlungen für den Finanzausgleich 2 Milliarden Euro betragen, 3,1 % mehr als im Vorjahr. Der Budgetservice begründet dies mit mehreren gegensätzlichen Neuerungen. Zum einen entfallen der im Jahr 2022 gezahlte einmalige Zuschuss für besondere Zwecke für Investitionen in den Ländern (500 Millionen Euro) und die planmäßigen Zahlungen für das Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2020 um 51,2 Millionen Euro. . Andererseits sieht der Haushaltsentwurf 2023 für das neue KIG 2023 Zahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro vor. Der Rest der Erhöhung der Zahlungen entspricht Posten im Zusammenhang mit der Steuerentwicklung. Dazu gehört zum Beispiel der Katastrophenfonds (+74,8 Millionen Euro). Dieses Budget sei ausreichend, betonte Brunner gegenüber Andreas Hanger (ÖVP) und verwies auf den Durchschnitt der letzten Jahre. Brunner betonte gegenüber Doppelbauer, dass die Verhandlungen zum Finanzausgleich 2022 beginnen würden.

Die Subventionierung der Stromkosten führt zu erheblichen Veränderungen des Bundesvermögens

Im Bereich des Bundesdenkmals wirkt sich der Zuschuss zu den Stromkosten im Jahr 2023 aus. Der Haushaltsentwurf sieht Zahlungen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro an den Finanzierungshaushalt vor. Im Vergleich zum letzten Bundeshaushalt entspricht dies einer Steigerung von 51,1 %. Nach einer Analyse des Haushaltsdienstes ergibt sich die Erhöhung der Zahlungen im BVA-E 2023 vor allem aus der Schätzung des Zuschusses zu den Stromkosten (2,7 Milliarden Euro). Im Vergleich zu 2022 entfallen die Energiekostenkompensationen (-0,6 Mrd. Euro) und die Zahlungen für die COFAG (-0,5 Mrd. Euro) sinken. Erwartet werden ein Anstieg der MDE (+146,0 Mio. Euro) und höhere Auszahlungen für Garantien aus dem Ausfuhrförderungsgesetz (+164,5 Mio. Euro). Darüber hinaus enthält das Bundesvermögen Übertragungsermächtigungen für den 2,5 Milliarden Euro schweren COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und für den 3-Milliarden-Euro-Stromkostenzuschuss, die nach Angaben des Haushaltsdienstes zu einer Erhöhung des Haushaltsvollzugs führen können.

Die Zahlungen sollen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 um 475 Millionen Euro oder 32,5 % auf 1,9 Milliarden Euro steigen. Als Grund werden die höher geschätzten Dividenden (+508 Millionen Euro) genannt.

Weniger Ausgaben für die Stabilität der Banken

Der Haushaltsentwurf für 2023 sieht im Finanzierungshaushalt Zahlungen in Höhe von 146,1 Millionen Euro und im Bereich Finanzmarktstabilität Zahlungen in Höhe von 2.617 Millionen Euro vor. Der Haushaltsdienst erklärt den Rückgang der budgetierten Zahlungen um 1 Milliarde Euro durch die geplante Amortisation im Jahr 2022 für die…

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