Gesundheitsausschuss: Kieferorthopädischer Fachzahnarzt soll ab September 2023 endlich eingeführt werden

Heftige Debatte über die umfassende Novellierung des Ärztegesetzes und fehlende Beteiligung der Opposition

Wien (PK) – Der Gesundheitsausschuss hat heute einen weiteren Anlauf zur Einführung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie unternommen, nachdem das Inkrafttreten des ursprünglich von allen Fraktionen einstimmig angenommenen Gesetzentwurfs durch Einsprüche der Bundesländer Wien, Burgenland und Kärnten verhindert wurde. Stolperstein waren die Bestimmungen zur Zulassung kieferorthopädischer Lehrpraxen durch die Zahnärztekammer, die nicht mehr im – wiederum einstimmig angenommenen – Antrag der Regierungsfraktionen enthalten sind.

Gemäß einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs werden die einschlägigen berufsrechtlichen Zuständigkeiten im Recht der ärztlichen Fortbildungsstätten ab dem 1. Jänner 2023 von der Ärztekammer auf die Landeshauptleute übertragen. Um die gesetzlichen Grundlagen rechtzeitig zu schaffen, haben die ÖVP u Die Grünen legten einen umfassenden Änderungsantrag vor, der erst gestern an die Fraktionen verschickt wurde. Das sorgte für einige Unmut in den Reihen der Opposition, die sich später auch weigerte, das Ärztegesetz zu verabschieden. Auch die Geltungsverlängerung zahlreicher Bestimmungen zu COVID-19 in insgesamt zehn Gesetzgebungssachen stand auf der Tagesordnung, wobei auch ÖVP und Grüne einige Novellen einbrachten. Diese beziehen sich auf Ausnahmen für die Verwendung sogenannter Fernrezepte in Apotheken und für die Verschreibung von Betäubungsmitteln.

Nun soll auch in Österreich ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie eingeführt werden

ÖVP und Grüne stellen erneut einen Antrag auf Einführung des Fachzahnarztes in der Kieferorthopädie, der inhaltliche Kern des ursprünglichen Vorschlags bleibt also unverändert. Konkret geht es darum, eine gesetzliche Grundlage für die Ausbildung und Etablierung einer besonderen Berufsbezeichnung im Zahnärzterecht zu schaffen und gleichzeitig die in diesem Zusammenhang entstehenden neuen Aufgaben der Berufskammer im Recht der Zahnärztekammer zu verankern . Bis heute ist Österreich eines der wenigen EU-Länder, in denen der Beruf des kieferorthopädischen Fachzahnarztes noch nicht nach europäischen gesetzlichen Vorgaben geregelt ist. Die neuen Bestimmungen sollen ein Jahr später als geplant in Kraft treten, konkret zum 1. September 2023 (2962/A). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die Eignungsprüfung ist künftig der Abschluss einer Habilitation zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, die ein theoretisches und praktisches Studium in Form eines mindestens dreijährigen Vollzeitstudiums umfasst. Zahnmedizinische Fachkräfte können sich auch für die neue Berufsbezeichnung „Kieferorthopäde“ qualifizieren, wenn sie die unter der Bezeichnung „erworbene Rechte“ aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören folgende Voraussetzungen: Abschluss einer einschlägigen kieferorthopädischen Ausbildung, die vor dem 1. September 2023 begonnen hat, mindestens fünf Jahre zahnärztliche Tätigkeit in Österreich in den letzten zehn Jahren, mindestens drei Jahre überwiegend kieferorthopädische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren und Nachweis der Qualifikation durch einen Prüfungsausschuss.

Nachdem in Abstimmung mit den Ländern entsprechende Anpassungen vorgenommen worden seien, stünde der Einführung des Fachzahnarztes in der Kieferorthopädie nichts mehr im Wege, kommentierte Ralph Schallmeiner (Grüne) den diesbezüglichen Neuantrag der Regierungsfraktionen. Josef Smolle (ÖVP) sprach von einem wichtigen Schritt, gerade im Hinblick auf die Zahngesundheit von Kindern.

Die Opposition kritisiert den Ansatz der umfassenden Änderungen des Ärztegesetzes

Eine Novelle des Ärztegesetzes konzentrierte sich zunächst ausschließlich auf die Erleichterung grenzüberschreitender medizinischer Aufgaben durch organisierte Rettungsdienste sowie Not- und Bereitschaftsdienste. Ab dem 1. Jänner 2023 sollen diese Einsätze nicht mehr der Dienstleistungsordnung unterliegen, da dies die jährliche Meldepflicht bei der Österreichischen Ärztekammer, die Vorlage bestimmter Tests und eine generelle Prüfung durch die Ärztekammer nach sich zieht. Die Anwendung der vereinfachten Regelungen für Ärztinnen und Ärzte mit Sitz oder Tätigkeit im Ausland ist eine Reaktion auf die bestehenden Anwendungsprobleme in der Praxis, insbesondere in den Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg (3014/ A). Allerdings haben ÖPV und Grüne bei diesem Tagesordnungspunkt einen fast 40-seitigen Änderungsantrag vorgelegt, der von der Opposition massiv kritisiert wurde. So könne man mit Parlamentarismus nicht umgehen, empörte sich Philip Kucher (SPÖ). Auch FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak zeigte kein Verständnis für dieses Vorgehen und meldete auch inhaltliche Bedenken an. Aufgrund des späten Inputs gab es jedoch keine Gelegenheit, darauf ausführlich einzugehen.

Der Europaabgeordnete Ralph Schallmeiner (Grüne) entschuldigte sich für das kurzfristige Einbringen des Änderungsantrags, aber die Verhandlungen seien bis zuletzt „harte Arbeit“ gewesen. Er glaubt, dass jetzt eine gute Lösung gefunden wurde, die die Bundesländer entlastet. Um künftig Streitigkeiten zwischen der Ärztekammer und den Ländern zu vermeiden, war der Entwurf sehr detailliert.

Der Abgeordnete Werner Saxinger (ÖVP) wies darauf hin, dass die Zulassung medizinischer Ausbildungsstellen durch die Medizinische Hochschule vom Verfassungsgerichtshof widerrufen worden sei, weil dafür die Zustimmung der Länder notwendig sei. Persönlich finde er diesen Kompetenzwechsel problematisch, räumte Saxinger ein, und so hält sich seine Freude in Grenzen. Um noch größeren Schaden zu verhindern, sei diese Änderung jedoch notwendig, gab er offen zu.

Bei der generellen Änderung des Ärztegesetzes wird darauf hingewiesen, dass die Neuregelung insbesondere der Gewährleistung einer geordneten und transparenten Durchführung dient und auf den wesentlichen Verhandlungsergebnissen zwischen den interessierten Kreisen (Gesundheitsministerium, Länder und Ärzteschaft) basiert Verband Österreich). . Der Antrag enthält detaillierte Regelungen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsstätte, die Einsetzung einer ärztlichen Ausbildungskommission, die von den Landeshauptleuten geplanten gelegentlichen und stichprobenartigen Besuche oder die Informationspflichten der Ärztekammer in Bezug auf Ausbildungsplätze („Leitung von Ausbildungsplätzen”). Ein konkreter Punkt ist beispielsweise, dass die Ausbildung in den Lehrpraxen, Gruppenlehrpraxen und ambulanten Unterricht für Fachärzte sowohl in der fachspezifischen Grundausbildung als auch in der spezialfachorientierten Ausbildung auf 24 Monate verlängert wird.

Die Einbeziehung von Gemeinschaftspraxen und Krankenhäusern in die Betriebsmodalität der Selbstständigen Ambulanzen in die Anerkennungsregelung des Ärztegesetzes ziele darauf ab, das Potenzial möglicher Ausbildungsstätten für eine vollständige Facharztausbildung zu erweitern, so die Begründung. Mit dieser Maßnahme können gleichzeitig mehr Ärzte ausgebildet werden. Dies könnte insbesondere bei „Mangelthemen“ der Fall sein, wie z.B. B. in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutischen Medizin zur Verbesserung der Versorgung. Zudem ist davon auszugehen, dass durch eine verstärkte Ausbildung in den Praxen frühzeitig mehr Ärzte in die niedergelassene Praxis aufgenommen werden können. Auch die Beschränkungen auf spezielle Fächer zur Durchführung von Impfungen werden aufgehoben, die ein Hemmnis für die Verwirklichung niederschwelliger Impfangebote darstellen würden. Also zum Beispiel B. Künftig werden Kinderärzte auch Eltern impfen, die in der Regel vor Ort Kinder behandeln.

Im Laufe des Treffens stellten die NEOS zwei Anträge, die in der Abstimmung nur von der Opposition unterstützt wurden. Einerseits forderte Fiona Fiedler (NEOS) die Ministerin auf, ein Konzept zur Attraktivierung medizinischer Fachrichtungen zu entwickeln und diese gemeinsam mit der Zielsteuerung Gesundheit und der Ausbildungskommission zu modernisieren, um eine zukunftsorientierte Personalausstattung zu gewährleisten. Auf der anderen Seite setzte sich Gerald Loacker (NEOS) für die Beseitigung von Ungerechtigkeiten im Sozialfonds der Landesärztekammern ein, die Ärztinnen und Ärzte betreffen, die das Bundesland wechseln. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass 100 % der Reserven kapitalgedeckter Pensionspläne übertragen werden.

NEOS für Rahmenabkommen mit allen Nachbarstaaten im Bereich Rettungsdienste

Ebenfalls in Verhandlung war ein Resolutionsvorschlag der NEOS, der auch auf Rechtsfragen beim grenzüberschreitenden Einsatz von Rettungsdiensten aufmerksam machte (1958/A(E)). Jährlich gibt es etwa 200 Einsätze, bei denen österreichische Rettungskräfte in Deutschland tätig sind, und etwa 130 Fälle, bei denen deutsche Sanitäter Einsätze in Österreich absolvieren. Allerdings würden sie derzeit in einem rechtsfreien Raum agieren, da deutsche Ärzte in solchen Fällen erst die Österreichische Ärztekammer informieren müssten. Die naheliegendste Lösung wäre der Abschluss eines Rahmenabkommens, schlägt NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker vor, das seit 2016 mit Tschechien besteht.…

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *