Amtliche Kontrollen werden das ganze Jahr über durchgeführt, erklärt die zuständige Landestierärztin Christina Riedl auf noe.ORF.at. In der Regel geschieht dies jedoch nur zufällig. Immerhin gibt es in Niederösterreich derzeit mehr als 30.000 landwirtschaftliche Betriebe (auch Kleinstbetriebe) mit Viehhaltung.
Derzeit verlangt das Gesetz von der amtstierärztlichen Stelle geführten Tierschutzbehörde lediglich eine Kontrolle von zwei Prozent der Betriebe pro Jahr. Im Vorjahr waren es in Niederösterreich 1.045 Unternehmen. In diesem Jahr werde es eine ähnliche Zahl geben, schreibt Riedl in einer Mitteilung.
Zufällige und riskante Auswahl
Die Auswahl der Unternehmen erfolgt durch die Food Safety Agency (AGES) nach Chancen und Risiken. Die Risikoparameter werden vom Land und der AMA definiert: Das gilt für vergangene Verstöße, für die Betriebsgröße oder für den Erhalt verschiedener Tierarten. Die Risikoparameter für die Auswahl der Tierschutzkontrollen werden von der zuständigen Abteilung festgelegt.
ORF AGES entscheidet nach Zufall und Risiko, welche Unternehmen kontrolliert werden
Wenn es keine Anzeichen für Missstände gebe, könne es sein, dass ein Unternehmen erst nach 50 Jahren von den Behörden überprüft werde, sagt Riedl. In der Praxis kommt dies jedoch häufiger vor, da die meisten Landwirte auch an Branding- oder Gütesiegelprogrammen teilnehmen, die strengere Standards vorschreiben. Das AMA-Gütesiegel bzw. Tiergesundheitsdienst wird mindestens einmal jährlich überprüft.
Die Unternehmen werden laut Riedl derzeit „nach objektiven Kriterien von unabhängigen Bundesstellen ausgewählt und nicht von Kontrollgremien beeinflusst“. In den letzten Jahren wurde die Auswahl immer raffinierter. Dass bei den Kontrollen Mängel festgestellt werden, spreche davon, „dass die Kontrollen zielgerichtet sind“. Es ist jedoch wichtig, das System weiter anzupassen.
Mastbetrieb denunziert: Bauer „überfordert“
Waldhäusl will ein neues Kontrollsystem
Der für Tierschutz zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) will mit einem völlig neuen Kontrollsystem auf die Missstände reagieren. Wie sein Büro am Donnerstag mitteilte, “darf kein Stein auf dem anderen gelassen werden”, manches müsse “komplett neu positioniert” werden.
Konkret müssen Tierhaltungsbetriebe künftig mindestens zweimal jährlich kontrolliert werden. Wenn es in der Vergangenheit eine Anomalie oder Meldung gegeben hat, sollte diese viermal im Jahr überprüft werden. Neben den amtlichen Tierärzten könnten auch andere Kontrollstellen die Bedingungen in den Tierhaltungsbetrieben überwachen. Außerdem soll ein Vier-Augen-Prinzip etabliert werden. Die Implementierung des neuen Systems ist ab 2023 möglich.
ORF Nach den Plänen des Tierschutzrates sollen künftig alle Betriebe mindestens zweimal jährlich kontrolliert werden.
Sterbende Tiere und “Fäkaliensee”
Am Dienstag wurden Zustände auf dem Feedlot bekannt. Ein vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) veröffentlichtes Video zeigt sterbende Schafe, Rinder im Kot, verwesende Tiere im Stall und Leichen in Fässern vor dem Gebäude. Der VGT hat nach eigenen Angaben Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) und der Staatsanwaltschaft St. Pölten – mehr dazu in Kadaver und „Gülle-Seen“: berichtete über den Mastbetrieb (noe.ORF.at; September). 13.12.2022).
Bereits 2013 erstattete der VGT Anzeige gegen das Unternehmen und forderte ein Verbot der Tierhaltung. Wie Bezirkshauptmann Christian Pehofer erläuterte, erwägt die BH weitere Maßnahmen, etwa den Erlass eines Mängelbeseitigungsbescheids unter Androhung eines Tierhalteverbots oder alternativ die Verhängung eines Tierhalteverbots und die Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens.