Stand: 23.11.2022 21:26
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss für Bürgereinkommen geeinigt. Damit kann in dieser Woche in Bundestag und Landtag über die Nachfolge von Hartz IV entschieden werden.
Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Einführung des Bürgereinkommens geebnet. Die Mitglieder der Vermittlungskommission der beiden Kammern haben dem gestern zwischen der Ampelkoalition und der Union gefundenen Kompromiss zugestimmt. Das Treffen dauerte nur anderthalb Stunden.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, sagte später, dass der Kern der Reform auch nach dem Vermittlungsverfahren bestehen bleibe. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte ebenso wie Schwesig von der SPD: „Heute steht fest: Das Bürgergeld kommt zum 1. Januar – Hartz IV geht.“ Er sprach von der größten Sozialreform seit zwei Jahrzehnten.
„Der Kompromiss wurde erwartungsgemäß mehrheitlich bestätigt“ Tina Hassel, ARD Berlin, zum Bürgereinkommen im Vermittlungsausschuss
Tagesschau 20:50, 23.11.2022
Höhere Zinsen, mehr Einkommen
FDP-Vizevorsitzender Johannes Vogel nannte die Neuregelung eine „gute Nachricht“, weil Leistung für die Betroffenen durch großzügigere Zuverdienstregelungen künftig wertvoller sei. „Das ist der Kern dieser Reform für eine modernere und gerechtere Grundsicherung.“ Die Fraktionschefin der Grünen, Britta Haßelmann, sagte, das Grundeinkommen diene auch Unternehmen und Handel, die oft händeringend nach Arbeitskräften suchten.
CDU-Arbeitsmarktexperte Hermann Gröhe erklärte, der Union sei es wichtig, eine Balance zwischen Unterstützung und Forderung zu finden. Die Linke lehnte das Engagement bei der Schlichtungskommission ab. Die Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch sagte: „Hartz IV wurde umbenannt.“ Die Union hat die unzureichende Reform noch verschlimmert.
Das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2023 eingeführt und ersetzt die Hartz-IV-Leistungen. Damit erhöht sich der Regelsatz für einen Erwachsenen um rund 50 Euro pro Monat. CDU und CSU ist es gelungen, Arbeitslose sanktionieren zu lassen, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen.
Stimmen an diesem Freitag
Das Vermittlungsverfahren war notwendig geworden, weil die Union das bereits mit einer Ampelmehrheit im Bundestag gebilligte Gesetz im Bundesrat ins Stocken geraten ließ. Beide Kammern müssen nun erneut über das geänderte Gesetz abstimmen. Diese ist für Freitag geplant. Die Reform kann dann planmäßig zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Jobcenter sollen künftig vor allem Arbeitslosen bessere Chancen garantieren, die Weiterbildung oder die Wiedererlangung beruflicher Qualifikationen fördern. Die anfängliche Wartezeit, in der bis zu 40.000 Euro gespart werden, beträgt ein Jahr. Die Verdienstmöglichkeiten werden verbessert. Auszubildende und Studenten aus Familien, die das Bürgergeld beziehen, können deutlich mehr als bisher von ihrem verdienten Geld im Hartz-IV-System behalten.