In den kommenden Monaten werden verschiedene Barprämien auf öffentliche Konten ausgezahlt. “Heute” hat den genauen Überblick >>>
Abschaffung der Kaltprogression, 500 Euro Klimabonus, 300 Euro Extra für Bedürftige, 180 Euro Einmalzahlung pro Kind für die Familienbeihilfe und Steuererleichterungen – die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Maßnahmen und Geldprämien angekündigt, um der Bevölkerung zu helfen gegen die Inflation in Österreich. Jetzt bekommt jeder Bürger Geld auf sein Konto oder sogar Gutscheine.
„Preise und Inflation haben uns in den letzten Monaten beschäftigt. Unsere Aufgabe als Bundesregierung ist es, den Menschen in einer sehr schwierigen und herausfordernden Zeit Sicherheit zu geben und wo möglich zu helfen, indem wir die Inflation so gut wie möglich dämpfen“, sagte er Kanzler. Das hat Karl Nehammer Mitte Juni in einer Pressekonferenz versprochen.
Wer muss jetzt länger auf die erste finanzielle Prämie warten
Insgesamt soll sich das von der Regierung geschnürte Maßnahmenpaket bis 2026 auf 28 Milliarden Euro belaufen. Rentner und Steuerzahler sollen laut Regierung zwischen 500 und 1.000 Euro pro Person erstattet bekommen. Für Familien mit Kindern erhöht sich der Betrag auf 900 Euro pro Kind. Welche Boni in den kommenden Monaten auf dem Konto landen, erfahren Sie hier >>>
1) Maßnahmen auf nationaler Ebene
August 2022
Im August sehen die Zahlungen so aus:
➤ Im Monat August wird zusätzlich eine Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind gezahlt. Einige Familien haben dieses Geld bereits erhalten.
➤ Energiekostenausgleichsgutscheine über 150 Euro wurden bereits verschickt und können ab sofort beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Single-Haushalte mit einem maximalen Jahreseinkommen von 55.000 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten ist die Obergrenze doppelt so hoch. Der Antragsteller muss als Hauptwohnsitz gemeldet sein und auch der Stromvertrag muss auf denselben Namen lauten, eine Hürde, die schon für viel Frust gesorgt hat. Noch mehr Zuwendungen führen jedoch dazu, dass der Betrag erst mit der nächsten Jahresabrechnung fällig wird. Das bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Österreicher den 150-Euro-Kredit erst 2023 erhalten wird.
September 2022
Wenn der Herbst naht, erhalten die folgenden Personen einen besonderen Bonus:
➤ Ab 1. September: Direktzahlung eines Lebenshaltungskostenzuschusses in Höhe von 300 Euro für Personen mit geringem Einkommen (Mindestrentner, Bezieher von Studienbeihilfe, Arbeitssuchende etc.). Die Bezahlung soll automatisch mit dem entsprechenden Dienst (zB AMS-Geld) erfolgen.
➤ Ebenfalls zum 1. September erhalten Rentner eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Die genaue Höhe der Einmalzahlung hängt von der Höhe der Rente ab. Kleinere Renten erhalten eine höhere Einmalzahlung. Zwischen 1.139 Euro netto und 1.566 Euro netto fallen einmalig 500 Euro an, ab dann jeweils reduziert. Ab 1.812 Euro netto gibt es nichts mehr.
➤ Spätestens am 30. September tritt auch die Aufladung des 2.000-Euro-Familienbonus Plus in Kraft. Berücksichtigt Ihr Arbeitgeber die neue Entlastung nicht automatisch in der Lohnabrechnung, muss der Familienzuschlag bei der Veranlagung des Arbeitnehmers (Einkommensrechnung) für 2022, die im nächsten Jahr erfolgen kann, berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch für Selbständige.
➤ Zusammen mit der September-Familienbeihilfe wird für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren eine Schulanfangsbeihilfe in Höhe von 100 Euro gezahlt.
Oktober 2022
Pünktlich nach den Sommerferien kommt der große Brocken, die Erleichterungswelle nimmt endlich Fahrt auf. Jetzt bekommt wirklich jeder zum ersten Mal einen finanziellen Bonus. Das Warten hat endlich ein Ende:
➤ 500 Euro „Superbonus“ – 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Anti-Preis-Bonus – gibt es für alle (!) Erwachsenen. Für Kinder gibt es die Hälfte.
Hinweis für Gutverdiener: Ab einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro – darunter die Kanzlerin, alle Minister und Fraktionsvorsitzende – sind 250 Euro Teuerungsprämie mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steuerpflichtig. . In diesem Fall muss es bei der Veranlagung des Arbeitnehmers als Einkommen erfasst werden, die anderen 250 Euro des Klimabonus sind davon ausgenommen.
Dezember 2022
➤ Um den Anstieg der Energie-, Futtermittel- und Düngekosten abzufedern, erhalten die Landwirte vor Ort bis Ende des Jahres einen Versorgungsbonus von durchschnittlich 1.000 Euro pro Betrieb. Die Auszahlung erfolgt am Jahresende über die AMA.
Januar 2023
„Mit Beginn des nächsten Jahres treten strukturelle Entlastungen in Kraft und damit stärken wir die Kaufkraft der Menschen nachhaltig. Denn mit der Abschaffung der kalten Progression beenden wir die progressive Steuererhöhung – das entlastet die Österreicherinnen und Österreicher nachhaltig.“ Wer 2.500 Euro brutto verdient, hat in den nächsten zehn Jahren bis zu 10.000 Euro mehr zur Verfügung“, erklärte Finanzminister Brunner. Er betont aber auch: „Wir federn die Auswirkungen der Inflation ab, so gut es geht, aber zu 100 Prozent werden wir die globale Entwicklung nie kompensieren können.“
➤ Die Senkung der Lohnnebenkosten und die Aufstockung der Familien- und Sozialleistungen treten ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft.
➤ Der sogenannte Kinderzuschlag, also der Steuerabzug für Eltern mit geringem Einkommen, wird von 450 auf 550 Euro erhöht. Sie muss über die Arbeitnehmerabrechnung für das Jahr (Anfang 2023) beantragt werden.
➤ Für Geringverdiener gibt es zusätzlich einen einmaligen Lebenshaltungskostenabzug von 500 € für das Jahr 2022. Auch dieser Lebenshaltungskostenabzug muss bei der Abrechnung der Arbeitnehmersteuer für das Jahr aktiv geltend gemacht werden 2022 (Anfang 2023) .
➤ Die Unfallversicherungsquote wird ab 2023 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt.
➤ Für Auszubildende und Unternehmen gibt es den Digi-Scheck – bis zu dreimal 500 Euro pro Jahr – verlängert bis 2024.
➤ Entlastungen für die Wirtschaft gibt es auch in Form von steuerfreien Mitarbeiterprämien und SV von 3.000 Euro, Strompreiskompensation und direkter Förderung energieintensiver Unternehmen.
2) Regionale Entlastung
Das Paket der Bundesregierung geht mehreren Landeshauptleuten nicht weit genug, einige haben eigene Maßnahmen beschlossen, die bald Löcher in die Bürgerrechnungen stopfen sollen. Dies ist der regionale Plan für zusätzliche Boni:
Wien
➤ 42.000 BezieherInnen der Wiener Ausgleichszahlung erhalten ab 1. August insgesamt 200 Euro Energieförderung.
➤ Alleinerziehende in Wien, die keine Mindestsicherung oder Wohngeld beziehen, aber im April dieses Jahres Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Rentenvorschuss oder Arbeitsmarktdienstleistung sowie eine Ausgleichs- oder Ergänzungsleistung zur Rente bezogen haben Versicherung vom April 2022 kann bereits ab dem 1. April (bis 30. September) beantragt werden und kostet zusätzlich 100 Euro. Erfahren Sie hier mehr darüber >>
Niederösterreich
➤ Um den weiteren Anstieg der Strompreise abzufedern, hat das Land eine „Strompreissenkung“ eingeführt. Die Höhe der Entlastung hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Anspruchsberechtigt sind alle, die vor dem 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich angemeldet haben. Anträge können ab dem 1. September online gestellt werden, ab Oktober wird der Rabatt jeden Monat direkt von der Stromrechnung abgezogen. Erfahren Sie hier mehr darüber >>
➤ Neben dem Strompreiszuschuss wird der Heizkostenzuschuss auf 300 Euro verdoppelt und die Fahrtkostenbeihilfen einschließlich der Anhebung der Einkommensgrenzen für Zuschüsse und Wohnbeihilfen erhöht
➤ In Niederösterreich erhalten Eltern von Schülern und Lehrlingen zusätzlich eine Einschulungsbeihilfe in Höhe von 100 Euro. Das geht aber nicht automatisch: Ab Mitte August können Sie hier Ihren Schulstart-100 beantragen.
Burgenland
➤ Im Burgenland sollen rund 30.000 Haushalte im Oktober einen einmaligen Inflationsbonus erhalten, der bis zu 700 Euro erreichen kann. Eine Antragstellung über die Rathäuser oder digital soll bis spätestens Mitte September möglich sein. Der Höchstbetrag kann von jenen Personen in Anspruch genommen werden, die in die bisherige Heizkostenzuschussverordnung einbezogen sind, alle anderen werden linear bis zu den Obergrenzen der „Armutsgefährdung“ und damit bis zum Mindestbetrag von 400 Euro berechnet.
➤ Außerdem wurde die Wohnbeihilfe von derzeit drei auf fünf Euro pro Quadratmeter erhöht.
Kärnten
Ab August (bis 30. November 2022) wurde ein Online-Antragsportal für den Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro freigeschaltet.
Salzburg
➤ In Salzburg steigt der Heizkostenzuschuss ab 2022/2023 von 180 auf 200 Euro.
Tirol
➤ Der Empfängerkreis des Energiekostenzuschusses von 250 Euro wird durch eine rückwirkende Anhebung der Einkommensobergrenze erweitert. Alleinstehende mit einem Familiennettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro sollen nun davon profitieren können, zuvor lag die Grenze bei 1.300 Euro. Das monatliche Nettoeinkommen von Ehepaaren und Lebenspartnern ist um insgesamt 633 Euro auf 2.700 Euro gestiegen.
➤ I: Mehr Familien erhalten Schulgeld, Kindergeld Plus und Kinderbetreuungsgeld. Konkret werden ab Januar 2023 die „Einkommensgrenze I“ (Finanzierung von 200 Euro pro Kind) und die „Einkommensgrenze II“ (150 Euro pro Kind) deutlich angehoben. Die Anhebung der „Einkommensgrenze II“ gilt für das Schulgeld vom 1.