Das Bezirksgericht Zürich begründet das Vincenz-Urteil auf 1200 Seiten

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Pierin Vincenz wird das Zürcher Volkshaus im Frühjahr 2022 nach dem achten Verhandlungstag verlassen.

Christian Kolbe Wirtschaftsredakteur

Seit Mittwochnachmittag laufen die Scanner bei einem Dutzend Anwaltskanzleien in und um Zürich heiss. Denn der Postbote brachte eine im wahrsten Sinne des Wortes große Post: Exakt 1.200 Seiten schriftliche Begründung der Urteile des Vincenz-Prozesses, auf Papier. Um der Papierflut Herr zu werden, wird jede einzelne Seite digitalisiert, sodass Anwälte und Kanzleimitarbeiter das Dokument auch elektronisch nach bestimmten Kriterien und Stichworten durchsuchen können.

Der Blick ist das grosse Werk des Bezirksgerichts Zürich. Das umfangreiche Urteil liest sich wie das Minutenprotokoll des wichtigsten Schweizer Wirtschaftsprozesses seit dem Fall Swissair. Die Begründung listet eingangs ausführlich auf, welcher der Angeklagten an den einzelnen Verhandlungstagen wann tatsächlich anwesend war. Einer der beiden Hauptangeklagten, Pierin Vincenz (66), fehlte zwei Tage, weil sein Anwalt für andere Termine nicht erreichbar war. Der andere, Beat Stocker (62), war jeden Tag bei der Verhandlung dabei.

Ein Ausflug ins Rotlichtviertel nimmt viel Platz ein

Schnell wird ersichtlich, warum das Gericht nach der Urteilsverkündung am 11. April 2022 nicht weniger als 273 Tage benötigte, um sein Urteil schriftlich zu begründen. Nur 333 Seiten benötigt das Gericht, um den Sachverhalt der Unternehmenstransaktionen darzustellen, also die Schilderung, wie sich Vincenz und Stocker durch ihre Beteiligung an den Firmen Commtrain, Investnet oder Eurokaution auf Kosten ihrer Arbeitgeber illegal bereichert haben sollen. Dafür verurteilten die Richter Vincenz zu 3,75 Jahren Haft und Stocker zu 4 Jahren Haft.

Die Juroren geben auch Vincenz’ exzessiven Ausgaben und Ausflügen ins Rotlichtviertel viel Raum. Zur Begründung der verhängten Strafe gehören unter anderem «unbegrenzte Ausgaben im Rahmen der Reise nach Marrakesch und insbesondere in zahlreichen Kabaretts in der ganzen Schweiz». Darunter ist zu lesen, dass sich der Angeklagte Vincenz „etwas von der Erotikszene angezogen fühlte“.

Was das Gericht Vincenz auch vorwirft, ist die fehlende Reue und das fehlende Geständnis. Außerdem habe er bisher keine „Schadensersatzbemühungen“ unternommen, insbesondere im Hinblick auf Mehrausgaben. Schwierig wäre dies aber auch für einen Mann, der von einer AHV-Rente von monatlich CHF 2000 lebt, wie es auch im Urteil heisst, und der Schulden hat.

Strafminderung dank Medienberichten

Zudem rechnet das Gericht sorgfältig aus, wie sich die Haftstrafe von Vincenz bemisst. Die Richter werteten die qualifizierte untreue Führung der Geschäfte im Fall Investnet als schwerstes Verbrechen und verurteilten den Ex-Banker zu 27 Monaten. Für alle anderen Unternehmenstransaktionen gilt eine Frist von 24 Monaten plus 3 Monate für damit zusammenhängende Bestechungsdelikte. Das Gericht reduzierte die Strafe aufgrund „vorläufiger Informationen aus den Medien“ um 9 Monate auf 45 Monate, umgerechnet 3,75 Jahre.

Die Anwälte von Vincenz, Stocker und Co. haben nun ebenso wie die Staatsanwaltschaft 20 Tage Zeit, beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde einzulegen. Das bedeutet, dass Kläger und Angeklagter vor dem 1. Februar erklären müssen, ob sie das Urteil ganz oder teilweise anfechten wollen.

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