Blamables Scheitern für Hubertus Heil (50, SPD)!
Ironischerweise hat der Arbeitsminister kein wichtiges Gesetz über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erlassen.
Konkret geht es um die Arbeitszeiterfassung. Nach dem Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) aus dem Jahr 2019 müssen Firmenchefs die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter genau dokumentieren. Seitdem ist klar, dass es eines entsprechenden Gesetzes bedarf. Aber was passiert, nichts! In der letzten Legislatur, in der Heil bereits Ministerin war, scheiterte dies am Widerstand des Koalitionspartners Union.
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Der neue Ampel-Koalitionsvertrag sah nach Angaben des Ministeriums damals vor, dass zu prüfen sei, was an das Urteil des EuGH angepasst werden müsse, da Unsicherheit unter den Experten herrsche. Aber es dauerte wieder nicht lange. Das Hängespiel ging weiter. Dann soll das Mindestlohngesetz einige Branchen dazu zwingen, die digitale Zeiterfassung einzusetzen, etwa das Baugewerbe, der Handel und die Gastronomie. Aber umfassende Regulierung ist etwas anderes.
JETZT hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eingeschaltet. Und Details einer September-Entscheidung wurden am Wochenende veröffentlicht: Unternehmen können demnach nicht länger auf ein Rettungsgesetz warten. Sie müssen die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter UNVERZÜGLICH protokollieren (z. B. per Stempeluhr, Bewerbung, auf Papier).
Klaps für die Erlösung!
Der Frankfurter Arbeitsrechtler Jens Jensen sagt zu BILD: „Das BAG fungiert als Ersatzgesetzgeber, weil die Regierung untätig geblieben ist. Das wirft kein gutes Licht auf das Arbeitsministerium.“
Jens Jensen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt
Foto: Jens Jensen / privat
Das Ministerium stellte schnell eine Stellungnahme zur Entscheidung des BAG online und stellte klar, dass die Entscheidung tatsächlich ab sofort bundesweit für alle Arbeitgeber gilt. Arbeitsrechtler Jensen: „Das Ministerium beruft sich auf die Entscheidung des BAG.“
Hunderttausende Unternehmen sind jetzt überrascht und müssen Maßnahmen zur Zeiterfassung organisieren. Und das, obwohl die zentralen Details mangels Rechts noch nicht geklärt sind. Klar ist: Chefs können es auch Mitarbeitern überlassen, Arbeitsbeginn, -ende und -pausen zu erfassen. Laut Ministerium kann es sogar auf Papier “handgeschrieben” werden.
Doch das Chaos scheint hier vorprogrammiert: Die Opfer sind Firmenchefs UND Mitarbeiter.
CDU-Vizepräsident Carsten Linnemann (45): „Jetzt gilt es, eine Lösung zu finden, die uns nicht an noch mehr Bürokratie ersticken lässt.“
Das nächste Bürokratiemonster wird befürchtet: CDU-Bundestagsabgeordneter Carsten Linnemann
Foto: NDR/Wolfgang Borrs
Auch der Geschäftsführer des Unternehmers Steffen Kampeter (59) pocht auf eine „rechtssichere und praktikable“ Umsetzung.
Und Arbeitsminister Heil?
Er teilte BILD mit, dass sein Unternehmen „voraussichtlich im ersten Quartal 2023 einen praxistauglichen Vorschlag zur Ausgestaltung der Erfassung des Arbeitstages im Arbeitstagegesetz machen wird“.
Problem: Dann sind seit dem Urteil des EuGH vier Jahre vergangen…
Das Arbeitsministerium verteidigt sich damit, dass „die Frage, welche gesetzgeberischen Konsequenzen sich aus dem Urteil des EuGH für Deutschland ergeben“, „in der Literatur und unter gesellschaftlichen Akteuren kontrovers diskutiert“ worden sei. Auch die Frage, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, war umstritten. Und dieses „OB“ hat nun das Bundesarbeitsgericht geklärt.
Zukünftige Politik? Kopf…