Beschwerde angenommen
SRF-Brotz erhält Beschwerden zum Aeschi-Skandal
SRF-Moderator Sandro Brotz bezeichnete eine Aussage von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi als rassistisch. Die unabhängige Radio- und Fernseh-Whistleblowing-Behörde UBI sagt nun, die Redaktion habe journalistische Sorgfaltspflichten verletzt.
1/4
Die unabhängige Radio- und Fernsehbeschwerdebehörde UBI kritisiert Moderator Sandro Brotz.
Laut der unabhängigen Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen UBI hat die SRF-Sendung «Arena» über den Krieg in der Ukraine gegen den Eignungsgrundsatz verstossen. Auch die UBI hat die von Radio SRF ausgestrahlte Rede des Bundesrates zum «Frontex»-Vorschlag als programmgesetzwidrig erachtet.
In der am 18. März auf SRF ausgestrahlten Diskussionssendung «Arena» zum Thema «Parteiführer zum Krieg in der Ukraine» konnte sich das Publikum keine eigene Meinung über die «apodeiktische Einstufung» der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator bilden , teilte das UBI mit seiner Entscheidung am Donnerstagabend mit.
Irreführende Begründung
Das Interview von Moderator Sandro Brotz mit dem Präsidenten der SVP-Bundestagsfraktion, Thomas Aeschi, wurde in drei Volksbeschwerden kritisiert. Der Moderator hat laut UBI eine Aussage von Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat kritisch aufgegriffen und als «rassistisch» bezeichnet. Er verwies deshalb auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und nicht namentlich genannte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten.
Mit einer irreführenden Begründung hätten die Herausgeber journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, schrieb das UBI. Da sich die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur auf eine Nebensache bezögen, verstoße die Sendung gegen das Erfordernis der Angemessenheit. Das UBI genehmigte alle drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen.
Diversitätsgebot im „Frontex“-Vorschlag verletzt.
In einer weiteren Beschwerde rügte das UBI, dass gegen das Diversity-Prinzip verstoßen worden sei. Es schreibt vor, dass Programme im Zusammenhang mit einem Referendum in der sensiblen Phase der Entscheidungsfindung ausgewogen und unparteiisch sein müssen, um Chancengleichheit für beide Lager zu gewährleisten.
Vor einer eidgenössischen Volksabstimmung sendet Radio SRF 1 eine Rede des zuständigen Bundesrates zur Präsentation. Am 25. April hat sich Bundesrat Ueli Maurer zur Verabschiedung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (“Frontex”) geäußert, über die am 15. Mai abgestimmt wurde.
Dagegen wurde in einer Volksbeschwerde erhoben, die ausschließliche Wiedergabe der Stellungnahme des Bundesrates verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze und das Gebot der Vielfalt im Rundfunkgesetz.
UBI-Mitglieder teilten diese Ansicht während der Konsultation. Es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung des SRF, die Stellungnahme des Bundesrates in diesem speziellen Format und ohne gleichberechtigte Vertretung der Gegenmeinung darzustellen, schrieb die UBI. Sie billigten die Beschwerde einstimmig. (SDA/noo)