„Omnibuspolitik“. Verbraucher sollten davor geschützt werden, durch Online-Bewertungen und statt durch Preise irregeführt zu werden.
Wien Österreich hat die sogenannte Omnibus-Richtlinie der EU spät, aber dennoch umgesetzt. Modernisierte und verschärfte Compliance-Anforderungen im Consumer-Bereich betreffen nahezu alle Branchen. Sie reichen von neuen Preisnachlass- und Informationspflichten (z. B. für Betreiber von Online-Marktplätzen zur Produktklassifizierung) bis hin zu neuen Irreführungsverboten nach dem UWG. Verstöße können mittlerweile auch sehr teuer werden: Bei grenzüberschreitenden Verstößen drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Viele Gesetzesänderungen
Mitte Juli wurde die „EU-Modernisierungsrichtlinie“ (aufgrund der Vielzahl geänderter Gesetze „Omnibus-Richtlinie“ genannt) durch zwei „Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetze“ umgesetzt. Konkret werden das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Fernabsatz- und Außenwirtschaftsgesetz (FAGG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) geändert.