VKI gewinnt Klage gegen Magenta wegen irreführenden Angebots Willkommen bei DER STANDARD

Das Handelsgericht Wien (HG) hat eine Magenta-Werbeaktion aus dem Jahr 2019 für rechtswidrig erklärt. Mit dem Angebot „Jetzt kostenlos bis Jahresende“ wurde den Kunden bis zum 28. Oktober die Gebühr für Glasfaser-Internet in Rechnung gestellt verzichtet, wenn sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Bestellung aufgegeben hatten. Einen Tag nach Ablauf des Angebots wurde jedoch eine erneute Gebührenbefreiung bis Februar 2020 angekündigt. Die ursprüngliche Begrenzung war laut HG unzulässig.

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