Bundesverfassungsgericht Keine Entschädigung für Kohls Witwe

Stand: 15.12.2022 11:29 Uhr

Im Rechtsstreit um die Zitate von Ex-Kanzler Kohl in einem Buch hat seine Witwe in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Sie hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung, die ihrem Ehemann kurz vor seinem Tod zugesprochen wurde.

Der Witwe von Helmut Kohl steht die Abfindung von einer Million Euro, die dem Altkanzler kurz vor seinem Tod zugesprochen wurde, nicht zu. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen die entsprechenden Gerichtsentscheidungen blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte.

Der Autor und Herausgeber des Bestsellers „Legacy: Die Kohl-Protokolle“, den Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Knochenbruch ohne seine Zustimmung geschrieben hatte, musste zahlen. Das Buch enthielt einige starke Äußerungen Kohls über zahlreiche Kollegen.

Bei Kohls Tod war das Urteil noch nicht rechtskräftig

2017 sprach das Landgericht Köln Kohl eine finanzielle Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu. Als der 87-Jährige wenige Wochen später starb, war dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass dieser Anspruch grundsätzlich nicht vererbbar ist.

Auch eine zweite Kohl-Richter-Klage ließen die Verfassungsrichter nicht zur Entscheidung zu. Es ging um 116 umstrittene Passagen, die Schwan nicht mehr verbreiten darf, der Verlag aber teilweise.

Az. 1 BvR 19/22 u

Kohls Witwe scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

Max Bauer, ARD 15.12.2022 11:15 Uhr

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