Fristen für Photovoltaikanlagen werden verlängert

Aus . – 10.06.2022 13:32 (akt. 10.06.2022 13:34)

Die Anlauffristen für Photovoltaikanlagen werden verlängert. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)

Die gesetzliche Frist für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen wurde auf zwei Jahre verlängert. Das haben die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss beschlossen. Auch die NEOS haben dafür gestimmt.

Für Eigenheimbesitzer und alle, die selbst Solarstrom erzeugen wollen, wird das Förderverfahren mit einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Ausbaugesetzes (EAG) erleichtert.

Die Fristen für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen werden verlängert

Konkret verlängert sich die gesetzliche Beauftragungsfrist auf zwei Jahre. Die Verlängerung der Fristen war notwendig geworden, da es derzeit aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage nach PV-Anlagen zu massiven Lieferverzögerungen kommt.

Der starke Anstieg der Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine hat zu einem Boom bei Solarkraftwerken geführt. Nicht nur Panels und Wechselrichter sind Mangelware, auch Installationsfirmen sind unterbesetzt und haben vielerorts Wartelisten.

Aktuell müssen Anlagen bis 100kWp innerhalb von 6 Monaten installiert werden, höhere Anlagen innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage. Derzeit kann nur eine Nachfrist von 3 Monaten beantragt werden.

Entlastung für kleinere PV-Anlagen ab 2023

Zudem sollen ab Anfang 2023 Erleichterungen für kleinere PV-Anlagen bis 20kWpic geschaffen werden, da diese Kategorie vor allem Anwendungen im Wohnbereich betrifft. Wie bisher für Kategorie-A-Anlagen (bis 10 kWpic) sind auch für Kategorie-B-Anlagen (ab 10 bis 20 kWpic) Investitionsförderungsanträge nach Eingang zu sortieren und feste Fördersätze pro kWpic festzulegen. Kategorie nach Verordnung.

Auch ein SPÖ-Antrag mit ähnlicher Zielsetzung wurde laut parlamentarischer Korrespondenz mit der Annahme des Koalitionsantrags erledigt.

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