Installation einer Mini-PV-Anlage: Über diese Voraussetzungen sollten Sie nachdenken

Das Leben wird immer teurer. Aktuelle Prognosen gehen von einem Strompreisanstieg von 60 % bis 2023 aus. Schon bald könnte eine Kilowattstunde Strom mit 50 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet werden. Bei solch bitterer Aussicht auf das neue Jahr interessieren sich viele Verbraucher für Mini-Photovoltaikanlagen. Wenn Sie zusätzlich eine Mini-Photovoltaikanlage installieren möchten, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. Klären wir es auf.

Mini-Photovoltaikanlage: Brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers?

Auf die Frage, ob Sie für Ihr Balkonkraftwerk die Zustimmung Ihres Vermieters benötigen, lautet die Antwort immer „Ja“. Allerdings kann der Besitzer die notwendige Genehmigung oft nicht verweigern. Ausnahmen gelten jedoch für Grundstücke, die einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz des Wohnhauses erfordern. Wenn Sie Ihr System an der Fassade, dem Dach oder anderen Gebäudeteilen montieren, ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Der Grund dafür ist, dass diese Versammlungen das Aussehen des Hauses verändern und daher der Grundstückseigentümer die Macht hat, darüber zu entscheiden. Plug-in-Photovoltaikanlagen müssen auch an sogenannte Steckdosen angeschlossen werden. Ist in der Wohnung keine vorhanden, muss diese vom Mieter reformiert werden. Ist ein Eingriff in die Bausubstanz erforderlich, muss der Eigentümer zustimmen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn keine Veränderungen an der Fassade vorgenommen werden. Wird die Anlage direkt auf dem Boden oder Balkon platziert, kann die Zustimmung des Eigentümers sogar vor Gericht eingeholt werden. Für viele Bewohner von Hochhäusern mit mehreren Wohneinheiten ist es immer noch schwierig, die Genehmigung des Immobilienunternehmens zu erhalten. Damit dieses System vom Eigentümer toleriert wird, muss es mehrere Bedingungen erfüllen. Sie muss bauaufsichtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zu demontieren und fachgerecht zu montieren sein, ohne das Mietobjekt zu beschädigen. Ebenso kann das System das Brandrisiko oder andere Gefahren nicht erhöhen.

Erfüllt die geplante Montage diese Anforderungen, haben Sie gute Chancen, die Wohnungsbaugesellschaft zu überzeugen. Erfreulicherweise zeigen einige Unternehmen aufgrund der aktuellen Energiekrise nun Verständnis, so dass Unternehmen, die bisher mit Zustimmungen zurückhaltend waren, nun auf ihre Mieter zugehen. So hat Vonovia in Berlin im August rund zwölf Wohnanlagen mit Photovoltaik-Dachanlagen ausgestattet.

Die Gerichte genehmigen die Installation von Photovoltaikanlagen

Auch bei den Gerichten zeigt sich mittlerweile eine gewisse Tendenz zugunsten von Balkonzentralen. So hat das Landgericht Stuttgart im März die Klage eines Grundstückseigentümers auf Rückbau eines Balkonkraftwerks abgewiesen. (Aktenzeichen 37 C 2283/30). Das Gericht begründete dies damit, dass Photovoltaik-Balkonmodule zum klar im Grundgesetz verankerten Staatsziel des Umweltschutzes beitragen. Tatsächlich ist die Installation von Solarmodulen in Höfen seit langem gerichtlich als vertragsgemäße Nutzung anzusehen. Das Landgericht Stuttgart verwies dabei bereits auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München (AZ 214 C 24821/90) aus dem Jahr 1990.

Mini-PV-Anlagen: Eigenheimbesitzer müssen unter den richtigen Bedingungen vertragen

Installation einer Mini-PV-Anlage: Voraussetzungen zur Anmeldung als Mini-PV-Anlage

Damit Sie Ihre Anlage problemlos als PV-Kleinanlage anmelden können, sind auch einige Voraussetzungen entscheidend. Zum einen darf die Gesamtleistung des Systemwechselrichters 600 Watt nicht überschreiten. Wenn Sie also in eine größere Anlage investieren möchten, ist eine fachgerechte Installation durch einen Elektroinstallateur notwendig und eine vereinfachte Anmeldung als Mini-PV-Anlage kommt für Sie nicht in Frage. Wenn Ihr ausgewähltes System die 600-Watt-Grenze nicht überschreitet, kommt möglicherweise eine vereinfachte Registrierung bei Ihrem Netzbetreiber in Betracht. Plattformen wie MachdeinenStrom.de können dabei helfen. Sie bieten einen kostenlosen Service, um Ihnen die Registrierung Ihrer Installation in den unterstützten Bereichen zu erleichtern. Die Registrierung im Internet ist in wenigen Minuten erledigt.

Gehört Ihre Region zu den bisher unterstützten Gebieten, erhalten Sie im nächsten Schritt per E-Mail Zugang zu Ihrem Login-Formular mit Passwort. Nach dem Ausfüllen der Unterlagen wird Ihre Mini-PV-Anlage in das Marktstammdatenregister eingetragen und erhält die notwendigen Formulare zur Übermittlung an Ihren Netzbetreiber. Wenn nicht, können Sie sich an Ihren lokalen Netzbetreiber wenden, um Ihre Mini-PV-Anlage zu registrieren. Dazu benötigen Sie für Ihre Solarmodule und Ihren Wechselrichter die entsprechenden Zertifikate, die belegen, dass beide die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Ein Zweiwegezähler und eine Steckdose sind erforderlich

Entscheidend für die Inbetriebnahme der Anlage sind außerdem zwei weitere Faktoren: das Vorhandensein einer Steckdose, an die die Anlage angeschlossen werden kann, sowie ein passender Stromzähler. Netzbetreiber stellen für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen einen sogenannten Zweiwegezähler zur Verfügung. Das bedeutet, dass dieser Zähler nicht nur misst, wie viel Strom das Haus verbraucht, sondern auch, wie viel Strom vom Haus ins Netz zurückgespeist wird. Zwei-Wege-Zähler sind an einem Bild von zwei Pfeilen zu erkennen, die in unterschiedliche Richtungen zeigen. Ist kein geeigneter Zähler im Haushalt vorhanden, muss dieser durch den Messstellenbetreiber ersetzt werden. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen, aber einige Messstellenbetreiber führen den Austausch selbst durch. Hier lohnt es sich, sich vorab beim örtlichen Netzbetreiber nach den Bedingungen zu erkundigen, unter denen der Austausch stattfindet.

Haushalte profitieren, wenn der Messstellenbetreiber nicht automatisch den aktuellen Stromversorger repräsentiert. Ist der jetzige Stromversorger auch Messstellenbetreiber, könnte sich dies bei einem Stromvertragswechsel ändern, was einen Austausch des Zählers erforderlich machen würde. Im schlimmsten Fall wäre dies mit wiederkehrenden Kosten für Sie verbunden, die Ihre jährlichen Einsparungen durch die PV-Anlage schmälern würden.

Vorausgesetzt eine sichere Halterung

Grundsätzlich gilt: Egal, ob Sie sich für eine Montage auf dem Dach, an der Fassade oder auf dem Boden entscheiden, das System muss immer wetterfest montiert werden. Somit kann von der Anlage keine Gefahr ausgehen. Mit anderen Worten: Die örtlichen Witterungsbedingungen dürfen sie nicht von der Wand reißen oder umwerfen können. Insbesondere wenn die Anlage am Boden steht, ist es notwendig, sich vorab über die entsprechenden Windzonen zu informieren. Je nach Wohnort muss eine Mini-Photovoltaikanlage mit unterschiedlichen Gewichten gewogen werden. Wir sprechen hier von einem sogenannten Vorschaltgerät. Denn verschiedene Gebiete Deutschlands sind stärkeren und häufigeren Windböen ausgesetzt als andere. Als Betreiber Ihrer Mini-PV-Anlage sind Sie für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Auf der Plattform Dehn.de können Sie anhand Ihrer Postleitzahl kostenlos herausfinden, in welcher Windzone Ihr Wohnort liegt.

Installation einer Mini-PV-Anlage: Die Installation erfordert je nach Windzone ein Vorschaltgerät

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